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Vorarlberg: Lawinenopfer geht gegen Skischule vor

Ein Skischüler,der bei einem Lawinenabgang verletzt wurde, klagt Schadensersatz bei einer Skischule ein.
Ein Skischüler,der bei einem Lawinenabgang verletzt wurde, klagt Schadensersatz bei einer Skischule ein. ©APA/GINDL
Von einer Lawine wurde ein 48-jähriger Skischüler am 6. Februar 2015 beim Befahren eines Südhanges abseits der Pisten in Zürs mitgerissen. Dabei erlitt der Wiener am linken Knie einen Kreuzband- und Seitenbandriss. Der Kläger fordert nun im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch 27.000 Euro Schadenersatz von der Skischule Lech.
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Der Skilehrer hätte mit ihm den Hang mit der schlechten Schneequalität nicht befahren dürfen, meint der Kläger. Er selbst fahre seit 20 Jahren im freien Skiraum.

Die Verantwortlichen der beklagten Skischule hingegen fordern die Abweisung der Klage und sind zu keiner Vergleichszahlung bereit. „Man kann dem Skilehrer kein falsches Verhalten vorwerfen“, sagte Beklagtenvertreter Fedor Celigoj während der jüngsten Verhandlung. Der Hang habe lediglich eine Neigung von weniger als 35 Grad gehabt. Zudem habe nur Lawinengefahr zwischen den Stufen zwei und drei geherrscht. Stufe zwei steht auf der fünfteiligen Skala für mäßige Gefahr, Stufe drei für erhebliche Gefahr.

Strafrechtliches Verfahren eingestellt

Strafrechtlich hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch das wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung geführte Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Skilehrer eingestellt. Das Zivilgericht sei aber an die strafrechtliche Entscheidung nicht gebunden, merkte Zivilrichterin Julia Summer an.

Der 55-jährige Skilehrer sagte vor Gericht, dass er von einem gefahrlosen Befahren des Hanges ausgegangen sei, zumal dort stellenweise schon Gras zu sehen gewesen sei.

Schüler tritt Lawine los

Der klagende Skischüler gab zu Protokoll, dass ein anderer Skischüler die Lawine losgetreten habe. Als der herabrutschende Schnee ihn erfasste, habe er noch den Airbag an seinem Lawinen-Rucksack auslösen können. Beim linken Ski sei die Bindung nicht aufgegangen. Deshalb habe es ihm das linke Knie verdreht.

Er sei derart mit Schnee bedeckt gewesen, dass er nicht mehr atmen konnte. „Ich hatte eigentlich schon abgeschlossen und gedacht, es ist vorbei“, sagte der 48-Jährige. Danach sei er aber von einem anderen Skilehrer vom Schnee befreit worden. „Da merkte ich, dass ich überlebt habe.“

Im ersten Unfallbericht der Skischule sei noch nicht von einem Lawinenunfall die Rede gewesen. Sondern davon, dass er im Schnee steckengeblieben sei, behauptete der Kläger in der gerichtlichen Einvernahme. Erst nach seiner Intervention sei im Bericht die Lawine angegeben worden.

 

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