Der Aktionsplan mit Erläuterungen und strategischen Lärmkarten ist im Internet abrufbar und liegt im Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie in den Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz bis Montag, 06. August 2018 zur öffentlichen Einsicht auf.
Die strategischen Lärmkarten und der Aktionsplan basieren auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie und wurden für rund 181 km Gemeinde- und Landesstraßenabschnitte mit einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen über 8.250 Kfz pro Tag erarbeitet. Rund 170 km entfallen dabei auf Landesstraßen, rund elf km auf vielbefahrende Gemeindestraßen. Im Hinblick auf die Gemeindestraßen erfolgt die Erarbeitung des Aktionsplanes in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden Dornbirn, Feldkirch, Lustenau und Rankweil.
Mehr als „nur“ Lärmschutzwand
Im vorgelegten Aktionsplan sind zahlreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Lärmbelastung aufgelistet. Umfassende Lärmschutzplanung ist mehr als baulicher (aktiver) Lärmschutz entlang von Verkehrswegen und / oder objektseitiger (passiver) Lärmschutz an Wohngebäuden.
Umfassende Lärmschutzplanung bedeutet einen vernetzten Planungsansatz insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrsplanung, Raumplanung und der Wohnbauförderung. Umfassende Lärmschutzplanung beinhaltet auch Information und Bewusstseinsbildung durch Einbeziehung sowohl der Verursacher als auch der Betroffenen.
Maßnahmenpalette
In diesem Sinne sind auch die durchgeführten Maßnahmen sehr breit angelegt und beschrieben: Es gehören dazu sowohl aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen (Fensterförderung, Errichtung von Lärmschutzwänden, Auskleidung von Unterführungen, Straßenerhaltung / Fahrbahnbeläge, …) als auch die Förderung und Attraktivierung des Umweltverbundes (zu Fuß gehen, Rad, Bus und Bahn), Geschwindigkeitsreduktionen, Optimierungen von Ampelsteuerungen sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Entlastung starkbelasteter Ortsgebiete (Neubau von Umfahrungen und Entlastungsstraßen).
Möglichkeit zur Stellungnahme
Innerhalb der Auflagefrist kann jede Person zum Entwurf des Aktionsplans schriftlich Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist unter dem Betreff “Umgebungslärmrichtlinie/Aktionsplan” an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau (VIIb), Widnau 12, A-6800 Feldkirch zu richten und kann per Post oder per E-Mail übermittelt oder persönlich abgegeben werden.
Öffentliche Einsicht
Der Entwurf des Aktionsplans liegt samt Zusammenfassung und den zugehörigen strategischen Lärmkarten im Internet unter sowie bei folgenden Landesdienststellen bis einschließlich Montag, 6. August 2018 während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf:
- Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau (VIIb), Widnau 12, 6800 Feldkirch, Zimmer Nr. 311.
- Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Seestraße 1, A-6900 Bregenz, Zimmer Nr. 430, für die Gemeinden Alberschwende, Andelsbuch, Bezau, Bregenz, Fußach, Hard, Höchst, Hörbranz, Lauterach, Lochau, Reuthe, Schwarzach und Wolfurt.
- Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, Klaudiastraße 2, A-6850 Dornbirn, Zimmer Nr. 213, für die Gemeinden Dornbirn, Hohenems und Lustenau.
- Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Schlossgraben 1, A-6800 Feldkirch, Zimmer Nr. 214, für die Gemeinden Altach, Bludesch ,Feldkirch, Frastanz, Götzis, Klaus, Koblach, Ludesch, Mäder, Meiningen, Nenzing, Nüziders, Rankweil, Röthis, Sulz, Thüringen und Weiler.
- Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Schloss-Gayenhofplatz 2, A-6700 Bludenz, Zimmer Nr. 122, für die Gemeinden Bartholomäberg, Bludenz, Lorüns, Schruns, St. Anton im Montafon und Tschagguns.
Lärmkarten und Aktionsplan für die A 14 / S 16
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie für das hochrangige Straßennetz fällt in die Kompetenz des Bundes. Die Strategischen Lärmkarten für die A 14 und S 16, den Entwurf des Aktionsplans des Bundes sowie Informationen zum Anhörungsverfahren sind unter www.laerminfo.at abrufbar.
(VLK)
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