Mitverantwortlich dafür ist der Stichtag 01.01.1955, der im Pensionsrecht Ansprüche für Frauen, die vor diesem Datum geboren wurden, anders definiert als für jene danach. „Die fiktiven Pensionsbeiträge sind nach dem Stichtag deutlich höher und damit auch die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Pension“, kritisiert Rüscher.
Stein des Anstoßes ist die von Juristin Gertraud Burtscher ins Leben gerufene Bewegung der „Oma-Revolte“, die sich am 12. Mai vor dem Landhaus trifft, um sich an die politischen Entscheidungsträger mit dem Wunsch zu wenden, diese bestehenden Ungerechtigkeiten zu korrigieren.
“Wichtige Erziehungs- und Pflegeaufgaben”
„Diese Frauengeneration ging in der Regel keiner pensionsbegründenden Erwerbsarbeit nach, sondern übernahm wichtige Erziehungs- und Pflegeaufgaben zu Hause. Ich bin der Meinung, dass dies mehr gesellschaftliche Anerkennung verdient“, begründet VP-Abgeordnete Rüscher den nun vorliegenden Landtagsantrag der Vorarlberger Volkspartei, in dem eine beitragsunabhängige Leistung als Ausgleich gefordert wird.
Vier Jahre Anrechnungszeit für alle Kinder
Unter anderem wird im Antragstext auch eine langjährige Forderung von Frauen- und Seniorenvertretern aufgegriffen, die Familien, deren Kinder in kürzeren Abständen als vier Jahre geboren werden, benachteiligt. Wird bzw. werden vor Ablauf der vier Jahre wieder ein Kind bzw. Kinder geboren, endet damit die bisherige Anrechnungszeit. „Hier wäre es wünschenswert, wenn jedes Kind bei der Pensionsberechnung – unabhängig vom Zeitpunkt seiner Geburt – mit vier Jahren als Anrechnungszeit anerkannt wird“, ergänzt VP-Seniorensprecher Werner Huber abschließend.
(red)
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