Von Seff Dünser/NEUE
Das umstrittene Vorarlberger Kriegsopferabgabegesetz beschäftigt weiterhin Gerichte. War es bislang vor allem ein privates Pokercasino in Bregenz, das sich rechtlich gegen Kriegsopferabgaben gewehrt hat, so hat nun ein Unterländer Fußballverein Beschwerde gegen eine behördliche Vorschreibung nach dem Kriegsopferabgabegesetz erhoben – allerdings bislang ohne Erfolg.
Denn am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht in Bregenz wurde jetzt der Beschwerde des Amateurfußballklubs gegen den Bescheid des zuständigen Bürgermeisters keine Folge gegeben. Richter Dietmar Ellensohn hat für das vom Sportverein vor zwei Jahren veranstaltete „Duck Race“ die Kriegsopferabgabe mit 1020,81 Euro festgelegt. Bekämpft werden könnte die Entscheidung noch mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien.
Für das „Duck Race“ wurden 1123 nummerierte Kunststoffenten zum Preis von je zehn Euro verkauft. Damit hat der finanziell angeschlagene Fußballverein 11.230 Euro eingenommen. Davon entfallen, entschied der Bregenzer Richter, 9,09 Prozent auf die Kriegsopferabgabe.
Eintrittsgeld
Beim Rennen in einem Bach kam die Plastikente der Oma des Tormanns des veranstaltenden Fußballklubs als Erste ins Ziel. Dafür erhielt die Großmutter als Siegespreis ein Fahrrad. Steuerberater, die den Verein in dem Verwaltungsverfahren vertreten, meinten, es sei keine Kriegsopferabgabe zu entrichten. Aber der Bregenzer Verwaltungsrichter hat als juristische Leitlinie diesen Rechtssatz formuliert: „Entenrennen, bei denen die Spielteilnehmer ein Startgeld für den Erwerb einer Plastikente zu leisten haben, sind kriegsopferabgabepflichtig. Der jeweilige Einsatz für den Erwerb einer Ente stellt das Eintrittsgeld dar.“
Der Bürgermeister hatte nur 889 Euro als Kriegsopferabgabe verlangt. Er hatte für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage von den Einnahmen folgende Abzüge vorgenommen: 1000 Euro als Spende des Vereins für ein behindertes Kind, 450 Euro als Pauschale für die Teilnahme von Vereinsmitgliedern an der Veranstaltung.
Der Fußballverein berief sich auch darauf, dass Sportveranstaltungen von der Kriegsopferabgabe-Verpflichtung für gesellschaftliche Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern ausgenommen seien. Aber das Entenrennen ist für Richter Ellensohn keine Sportveranstaltung. Schließlich „eiferten beim Entenrennen lediglich Kunststoffenten um die schnellste Zeit“, schrieb der Richter in seinem Erkenntnis.
(NEUE)
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