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Vorarlberg: Krank in der Nacht? Künftig bitte zuerst die 1450 wählen

Bei gesundheitlichen Problemen in der Nacht, wie Bauschmerzen, hilft künftig die 1450
Bei gesundheitlichen Problemen in der Nacht, wie Bauschmerzen, hilft künftig die 1450 ©Pixabay.com
Der ärztliche Nachtbereitschafts-Dienst wird ab Oktober 2019 neu organisiert. Die telefonische Gesundheitsberatung 1450 wird dann erste Ansprechstelle für Patienten sein. 


Der bestehende ärztliche Nachtbereitschaftsdienst wird ab Oktober 2019 neu aufgestellt. Für die Bevölkerung heißt das, dass für gesundheitliche Beschwerden in der Nacht primär die telefonische Gesundheitsberatung 1450 als erste Ansprechstelle kurzfristig erreichbar sein wird. Wenn sich im Rahmen dieser Beratung herausstellt, dass eine zeitnahe ärztliche Abklärung notwendig ist, erfolgt die Vermittlung des Patienten zum eingeteilten Nachtbereitschafts-Arzt direkt durch die telefonische Gesundheitsberatung 1450. Die jeweils eingeteilten Ärztinnen und Ärzte stehen den Patientinnen und Patienten in diesen Fällen für telefonische Beratungen, falls erforderlich für Behandlungen in der Ordination oder wenn notwendig für Hausbesuche zur Verfügung. Der entsprechende Beschluss wurde im Rahmen der Landeszielsteuerung von Land und Sozialversicherungsträgern gefasst.

Entlastung der Spitäler

Die neue Nachtdienst-Ordnung soll für eine Entlastung der Vorarlberger Spitälern sorgen. Zudem wird das System des hausärztlichen Kassenvertrags durch das neue Nachtbereitschaftssystem attraktiver. Der Projektstart ist für 01.10.2019 vorgesehen. Nach einer befristeten Projektphase von zwei Jahren erfolgt 2021 eine Evaluierung. Die Kosten für die Nachtbereitschaft neu werden sich für die Vorarlberger Gebietskrankenkasse VGKK auf jährlich rund 450.000 Euro belaufen. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln des Innovationstopfes der VGKK und der Vorarlberger Ärztekammer. Für das Land und die Gemeinden ist – zusätzlich zu den bereits auflaufenden 1,3 Millionen Euro für ärztliche Bereitschaftsdienste zur Abdeckung öffentlich rechtlicher und kurativer Versorgungsaufgaben – mit weiteren Mehrkosten von 200.000 Euro jährlich zu rechnen.

Keine Veränderungen für den Bregenzerwald sowie die Region Lech/Zürs

Im Bregenzerwald und in der Region Lech/Zürs bleibt die bisherige Nachtbereitschaftsregelung bestehen, da diese Regionen bereits mit einer 24-Stunden-Abdeckung versorgt sind. Die Versorgung im Kleinwalsertal ist aufgrund der geografischen Lage grenzüberschreitend geregelt.

Interessierte Ärzte gesucht

Für die Nachtbereitschaftsdienste können sich Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin bei der Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Vorarlberg (RFL) elektronisch in den Bereitschaftsdienstkalender eintragen. Möglich ist das für Vertrags-, Spitals- und Wahlärzte.

(Red.)

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