Von Christiane Eckert
Bereits am 25.Jänner hätte der Prozess rund um fünf Angeklagte im Alter zwischen 37 und 77 Jahren, 20 Zeugen und einiges an Waffen stattfinden sollen. Doch damals musste das Verfahren wegen eines Krankheitsfalles kurzfristig abberaumt werden. Nun startet diesen Freitag endgültig das Verfahren. Drei Gesetze, die sonst selten Bedeutung bei alltäglichen Verhandlungen finden, sind tangiert. Waffengesetz, Kriegsmaterialgesetz und Außenwirtschaftsgesetz. Angesetzt ist das Verfahren ganztätig, unter Umständen könnte es kürzer, allenfalls aber auch länger dauern.
Waffen aller Art
Die fünf Männer, ein Türke, ein türkischstämmiger Österreicher und drei weitere Österreicher werden beschuldigt, mit Waffen verbotene Geschäfte gemacht zu haben. An die 50 Waffen sind angeführt. Einen eindeutigen Weg von A nach B konnte man nicht nachweisen. Vielmehr spricht die Staatsanwaltschaft in ihrem 13-seitigen Strafantrag von Verbringen und Importieren innerhalb des EU-Raumes und von Transporten von der Schweiz und in die Schweiz. Es geht um verschiedene Kategorien von Waffen, um Rückbau sogenannter Dekowaffen und anderes.
Kurios
Dekowaffen sind unbrauchbar gemachte Waffen, die für Film, Werbung, Schaufensterdekorationen und dergleichen verwendet werden. Sie sollen zum Teil wieder „scharf“ gemacht worden sein. Verbotene Waffen wie Schalldämpfer und Teilmantelhohlspitzgeschosse sind Verfahrensgegenstand. Seitenweise werden spezielle Modelle wie Walter PPK, Tokarev, Maschinenpistole Zastava M52, Scharfschützengewehre, Granaten und andere Sprengmittel angeführt. Die Spuren führen nach Frankreich, Deutschland, in die Türkei und die Schweiz. Martin Mitteregger führt den exotischen Prozess, ob es ein Urteil gibt, ist noch nicht sicher.
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