In Feldkirch musste sich die Mutter eines geistig behinderten Mannes wegen falscher Beweisaussage verantworten. Der 29-Jährige, der wegen Sauerstoffmangels bei der Geburt unter anderem an mangelnder Impulskontrolle leidet, wurde im August vom Landesgericht Feldkirch bedingt in eine Anstalt eingewiesen. Das bedeutet, wenn er sich allen Auflagen fügt, darf er weiterhin in kontrolliertem Rahmen auf freiem Fuß bleiben. Doch nach dieser Gerichtsentscheidung zitierte man die Mutter vor Gericht. Sie habe zu Gunsten ihres Sohnes gelogen, so der Vorwurf.
Freispruch für Erziehungsberechtigte
„Ich weiß, dass ich mich vor Gericht der Aussage entschlagen hätte können, aber ich wollte den Sachverhalt richtig stellen“, erklärt die Frau in ihrem Prozess. Es ging damals, darum, ob ihr Sohn sie mit einem Messer bedroht hatte oder es ihr lediglich, relativ unspektakulär auf den Arm legte und danach auf sein Zimmer ging. „Die Mutter war verständlicherweise aufgeregt, das heißt aber nicht, dass deshalb eine gefährliche Drohung des Sohnes vorangegangen war“, so auch Verteidiger Stefan Denifl. Die Frau wurde freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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