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Vorarlberg: Keine Haftung nach Kündigung in Hard

Die zahlreichen Zuschauer erlebten einen hitzigen und sehr persönlichen Schlagabtausch.
Die zahlreichen Zuschauer erlebten einen hitzigen und sehr persönlichen Schlagabtausch. ©VOL.AT/Klaus Hartinger
Hard - Der Harder Bürgermeister Harald Köhlmeier muss nicht für die Kosten der rechtswidriger Entlassung seines Gemeindesekretärs haften.

Dass Hards Bürgermeister Harald Köhlmeier im November 2017 zuhören muss, wie über die Kündigung seines ehemaligen Gemeindesekretärs diskutiert wird, hat er sich 2013 wohl nicht gedacht. So lange ist es her, als der Amtsleiter gehen musste. Am Donnerstag debattierte die Harder Gemeindevertretung, ob Köhlmeier für die Kosten haften muss. 20 Gemeindevertreter sagten Nein, 13 meinten Ja. Der Abstimmung ging eine heftige Debatte voraus.

Rückblick: 2013 erhielt der damalige Gemeindesekretär eine negative Leistungsbeurteilung und wurde gekündigt. Er zog vor das Landesgericht (LG) und bekam recht. Die Gemeinde ging in Berufung und gewann, das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck schickte die Causa zurück nach Feldkirch. Die Richter erstellen eine eigene – positive – Beurteilung, weshalb die Kündigung rechtswidrig war. OLG und Oberster Gerichtshof bestätigten das Urteil. 2016 wurde der Amtsleiter zum früheren Lohn wieder angestellt – allerdings woanders, schließlich war bereits ein Ersatz gefunden worden. Den entfallenen Lohn und die Gerichtskosten musste die Gemeinde nachzahlen. Die Opposition schätzt die Kosten auf bis zu einer halbe Million Euro.

Weitere Details zur Causa lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der VN.

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