Seff Dünser/NEUE
Wegen schweren Diebstahls wurde die mit zwei Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn die von Johannes Schallert verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Die mögliche Höchststrafe für das Vergehen hätte drei Jahre Gefängnis betragen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet zehn Monaten Haft. Die Angeklagte wurde gerichtlich dazu verpflichtet, die gestohlene Geldsumme von 25.000 Euro zurückzuzahlen.
Bei sozialem Unternehmen angestellt
Nach Ansicht von Richter Andreas Böhler hat die 56-jährige Frau als Kassierin einer Oberländer Schulkantine zwischen März und Juni 2017 insgesamt 25.000 Euro an Einnahmen aus verkauftem Essen nicht verbucht, sondern selbst eingesteckt. Die Oberländerin wurde damals von einem sozialen Unternehmen beschäftigt. Ein Controller des Unternehmens berichtete als Zeuge von auffälligen Differenzen zwischen Warenlieferungen und Umsätzen während der Dienstzeiten der Angeklagten.
Die Angeklagte bestritt die Anklagevorwürfe und sagte, sie sei nicht schuldig. Verteidiger Schallert beantragte einen Freispruch. Seine Mandantin habe nichts gestohlen, so der Rechtsanwalt. Es habe zur fraglichen Zeit schwankende Einnahmen gegeben. Als Täter würden auch andere Mitarbeiter infrage kommen. Die Polizei habe einseitig gegen die Beschuldigte ermittelt, weil sie schon einmal wegen Diebstahls gerichtlich verurteilt worden sei.
Der Strafrichter war aber von der Schuld der Angeklagten überzeugt. Staatsanwalt Mathis dehnte während der Verhandlung die Anklage aus und legte der Angeklagten zur Last, sie habe sogar 33.000 Euro gestohlen. Richter Böhler ging aber von 25.000 Euro aus.
(red.)
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