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Vorarlberg ist Spitzenreiter beim Heizkostenzuschuss: Ein Monat lang kann noch beantragt werden

©Matthias Rauch
Wer sonst schon von der Hand in den Mund lebt, hat es im Winter aufgrund der steigenden Heizkosten nochmal umso schwieriger. In etwas weniger als einem Monat, am 18. Februar, ist der letzte Tag, an dem der Heizkostenzuschuss beantragt werden kann. 

“Der Antrag wird bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde gestellt. Dabei handelt es sich um ein sehr bürgernahes und unbürokratisches Antragsverfahren”, erklärt Walter Tiefenbacher von der Abteilung Gesellschaft und Soziales. Neben einem Einkommens- oder einem Pensionsnachweis wird auch, falls Wohnbeihilfe bezogen wird, ein Nachweis darüber gebraucht. Werden dann die erforderlichen Einkommensgrenzen unterschritten, wird der Heizkostenzuschuss in Form einer Einmalzahlung in der Höhe von 270 Euro geleistet.

Vorarlberg ist Spitzenreiter

“In Sachen Heizkostenzuschuss ist Vorarlberg Spitzenreiter. Alle anderen Bundesländer zahlen nur 120 bis 200 Euro”, berichtet Tiefenbacher. In den letzten beiden Wintern waren laut Tiefenbacher jährlich 3,5 bis 3,6 Millionen Euro ausbezahlt worden. Die Zahl der Haushalte, die den Heizkostenzuschuss beantragen, sei in den letzten Jahren mit 13.500 bis 14.000 eher konstant geblieben. Auch heuer erwartet das Land keine nennenswerten Anstiege.

Einkommensgrenzen

Das monatliche Haushaltseinkommen darf höchstens:

a) bei einer alleinstehenden Person netto Euro 1.118,00;
b) bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Erwachsenen netto Euro 1.648,00;
c) bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind netto Euro 1.369,00 und
d) für jede weitere Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto Euro 196,00 betragen.

Was Bezieher der Mindestsicherung beachten müssen

Auch Bezieher der Mindestsicherung können einen Heizkostenzuschuss beantragen. Diese müssen sich dafür jedoch an die Bezirkshauptmannschaft statt an ihre Heimatgemeinde wenden. Da die Heizkosten bereits auch in der Mindestsicherung berücksichtigt sind, bemisst der Zuschuss „nur“ 150 Euro. Nur wenn man einen höheren Heizaufwand vorweisen kann, wird er auf den üblichen Betrag von 270 Euro aufgestockt.

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