Der Gastwirt sagt, in seinem Lokal sei nur an einem Tag ein Fußballspiel des klagenden Pay-TV-Senders ohne Bewilligung auf dem Bildschirm zu sehen gewesen, und das auch nur 20 Minuten lang. Dennoch verpflichtete sich der beklagte Gastronom in einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer beträchtlichen Schadenersatzzahlung.
Die Streitparteien schlossen in der von Zivilrichterin Marlene Ender geleiteten ersten Verhandlung einen bedingten Vergleich zur Vermeidung eines Prozesses. Die gütliche Einigung sieht vor, dass der beklagte Wirt dem klagenden TV-Unternehmen als Schadenersatz für die Urheberrechtsverletzung 7000 Euro bezahlt. Der Betrag entspricht den Kosten für ein Jahresabonnement.
Zudem ersetzt der Beklagte der klagenden Partei 3300 Euro für deren Anwaltskosten. Der gerichtliche Vergleich kann innerhalb einer bestimmten Frist noch widerrufen werden.
Vor der Einigung verkündete Richterin Ender das Teilanerkenntnisurteil, wonach es der sein Fehlverhalten eingestehende Gastwirt ab sofort unterlässt, Live-Sportübertragungen des TV-Anbieters ohne Bewilligung auszustrahlen.
Mehrfach und systematisch
Klagsvertreter Linus Mähr sagte, in dem Gastlokal im Bezirk Feldkirch seien nicht nur einmal, sondern mehrfach und systematisch, ohne dafür bezahlt zu haben, Live-Sportübertragungen des klagenden Bezahlfernsehsenders widerrechtlich übertragen worden.
Beklagtenvertreter Serkan Akman hingegen gab an, der Gastwirt sei Opfer eines Kontrolleurs der klagenden Partei geworden. An einem Abend sei der Gast als Agent provocateur aufgetreten. Der Mann habe den Code des Bezahlsenders in den TV-Receiver eingegeben. So sei es zur unerlaubten Fußballübertragung gekommen.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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