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Vorarlberg: Höchststrafe für rückfälligen Exhibitionisten

Angeklagter bestritt sämtliche Vorwürfe
Angeklagter bestritt sämtliche Vorwürfe ©VOL.AT | Bilderbox
Feldkirch  - Urteil rechtskräftig: Sechs Monate Haft für 40-Jährigen, der erneut wegen öffentlicher Selbstbefriedigung verurteilt wurde.

Von Seff Dünser (NEUE)

Über den rasch rückfällig gewordenen Exhibitionisten wurde nun die Höchststrafe verhängt. Der mit acht einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte wurde auch in der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Berufungssenats unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Prechtl-Marte, das nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches wegen öffentlicher geschlechtlicher Handlungen erging, ist rechtskräftig.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte der 40-jährige Vorarlberger bei fünf Vorfällen in der Öffentlichkeit onaniert und damit andere Menschen belästigt. Bereits in der Vergangenheit ist der Mann mehrmals verurteilt worden, auch schon zu Haftstrafen, weil er öffentlich masturbiert hatte. Deshalb musste jetzt aus Sicht der Berufungsrichter die maximal mögliche Strafe verhängt werden. Zumal keine Milderungsgründe vorlagen – denn der Angeklagte bestritt sämtliche Vorwürfe.

Die in zweiter Instanz zuständigen Feldkircher Richter haben das in erster Instanz am Bezirksgericht Dornbirn verhängte Urteil in vollem Umfang bestätigt. Der vollen Berufung des Angeklagten gegen das Dornbirner Ersturteil wurde am Landesgericht keine Folge gegeben.

Zur Berufungsverhandlung ist der Angeklagte nicht erschienen. Der Mandant wolle zum eigenen Schutz nicht kommen, weil er sich vor Gericht zu sehr aufregen und möglicherweise einen Eklat verursachen würde, erklärte Verteidiger Toni Jakupi. Die Verhandlung am Landesgericht fand in Abwesenheit des Angeklagten statt.

Nach Ansicht der Richter hatte sich der Beschuldigte auch in einem Personenzug und als Fußgänger in Rankweil auf dem Weg zum Bahnhof vor anderen Personen selbst befriedigt.

Schutzbehauptung

Verfahrenshelfer Jakupi brachte im Auftrag des Mandanten unter anderem vor, einer Belastungszeugin habe das Verhalten des Angeklagten nichts ausgemacht. Allerdings habe die Frau zu Protokoll gegeben, es sei ihr ziemlich unangenehm gewesen, erwiderte Richterin Prechtl-Marte.

Eine Videoaufzeichnung zeigte an, dass der Beschuldigte eine Stunde vor einem der behaupteten Vorfälle am Tatort gewesen ist. Die Richter meinten aber, auf dem Video sei die Uhrzeit nicht korrekt festgehalten worden.

Als Schutzbehauptung werteten die Richter auch die Aussage des Angeklagten, er habe bei einem anderen Vorfall mit seinen Händen nur seinen Juckreiz im Genitalbereich bekämpft.

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