Laut Schullandesrat Siegi Stemer handelt es si bei den Schulen mit einer Klassenstärke über 25 Schülern meist um Schwerpunkt-Hauptschulen wie Sporthauptschulen und Musikhauptschulen.
Zudem seien die Überschreitungen der Klassenschülerhöchstzahl mit den Schulen abgestimmt und nötig gewesen, um den Andrang zu meistern.
Hätte man diese Lösung nicht gefunden, hätte man viele Schülerinnen und Schüler abweisen müssen, so Stemer.
Die Maßnahme ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben: Schulen bekommen nur die nötigen Ressourcen für 25 Schüler pro Klasse, haben aber die Möglichkeit, über ihre Klassenorganisation selbst zu entscheiden. So können etwa zur Vermeidung von Abweisungen auch größere Klassen gebildet und dafür andere pädagogische Maßnahmen wie Teamteaching eingesetzt werden.
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