Die junge Frau ist insofern eine Ausnahme, als sie, abgesehen von geringem Cannabiskonsum, sofort mit Heroin begonnen hat. „Ich habe ein bisschen vor dem Arbeiten genommen, ein bisschen danach, niemand hat etwas bemerkt, ich war nie ‚high‘“, erzählt sie vom Beginn der Sucht.
Auch ihr Freund konsumierte und sie belieferte ihn. In der Schweiz beschaffte die bislang Unbescholtene die „Fünfer“, also Einheiten zu je fünf Gramm und schmuggelte die Päckchen mit dem Auto nach Vorarlberg. In Summe immerhin 350 Gramm der harten Droge. Bezahlt hat sie 40 Euro pro Gramm. Hochgerechnet ging fast ihr ganzes Gehalt für den Stoff drauf.
Erwischt
2016 erwischte man die Drogenkonsumentin. Vor Gericht gibt sie ihr Fehlverhalten zwar zu, schwächt die Mengen aber so weit ab, dass von einem reumütigen Geständnis nichts mehr übrig bleibt. Somit fällt dieser Strafmilderungsgrund weg. Verteidiger Manuel Dietrich kann dennoch erreichen, dass die Strafe für Suchtgiftschmuggel, -handel und –konsum bei 18 Monaten bleibt. Der Strafrahmen lag bei fünf Jahren. Das Gericht erkennt, dass die Frau dringend eine Therapie machen sollte. Da das Urteil rechtskräftig ist, liegt es nun beim Gutachter. Stellt dieser Suchtergebenheit fest, kann die Frau die 18 Monate mit Therapie statt im Gefängnis verbringen.
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