Von Christiane Eckert
Im Februar drangen zwei Rumänen in ein Handygeschäft ein und stahlen dort 28 Handys. Die beiden wollten die Beute je zur Hälfte teilen, doch nur einer der Ganoven sitzt auf der Anklagebank. Der Zweite ist flüchtig. Von dem weiß der Angeklagte nur den Vornamen, getroffen habe er den Komplizen kurz vor der Tat am Dornbirner Bahnhof. Der Mann ist geständig, doch alles andere würde ihm nicht viel nutzen. Es wurde DNA-Material gesichert.
Neun Monate
Für den einschlägig Vorbestraften gibt es neun Monate unbedingte Haft. Den Verfallsbetrag von 4600 Euro kann er ignorieren, denn bezahlen kann er ihn ohnedies nicht. Der vierfache Vater entschuldigte sich und fragt, wie lange er sitzen muss. „Mindestens viereinhalb Monate“, erklärt ihm Richter Martin Mitteregger, dass frühestens nach der Hälfte eine bedingte Entlassung möglich ist. Der Verurteilte akzeptiert die Strafe.
(Red.)
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