AA

Vorarlberg: Güterzugunfall in Braz - ÖBB-Klage in letzter Instanz abgewiesen

Die aufwändigen Bergungsarbeiten nach dem Zugunglück in Außerbraz.
Die aufwändigen Bergungsarbeiten nach dem Zugunglück in Außerbraz. ©VOL.AT/Bernd Hofmeister
Braz - Keinen Schadenersatz gibt es für die ÖBB Infrastruktur AG von einem französischen Unternehmen nach dem Güterzugunfall in Braz im Jahr 2010.
Zugunglück in Außerbraz
Das Ausmaß im Morgengrauen
Bergungsarbeiten in Außerbraz
LH Sausgruber am Unglücksort

Ein Güterzug mit 16 Waggons und beladen mit insgesamt 200 neuen Autos war am 16. Juni 2010 auf der Arlbergstrecke in Braz wegen eines Bremsversagens mit einer Geschwindigkeit von rund 120 Stundenkilometern entgleist. Damals entstanden bei dem Unfall Schäden in Millionenhöhe. In Feldkirch und auch Frankreich wurden daraufhin mehrere Schadenersatzprozesse vor Zivilgerichten geführt.

Klage abgewiesen

Über eine am Landesgericht Feldkirch eingebrachte Klage wurde nun rechtskräftig entschieden. Der Oberste Gerichtshof hat die Klage der ÖBB Infrastruktur AG gegen die zwei französischen Eisenbahnunternehmen jetzt in dritter und letzter Instanz abgewiesen. Das ÖBB-Teilunternehmen hat damit vergeblich 837.000 Euro an Schadenersatz vom französischen Halter des Unfallwaggons und von der französischen Wartungsfirma des Waggons verlangt.

Lockere Schrauben

Ein Mitarbeiter der französischen Wartungsfirma hatte nach den gerichtlichen Feststellungen an einem Güterwaggon die Muttern einer Seilklemme der Bremsanlage nicht ordnungsgemäß angezogen. Gelockerte Teile der Bremsanlage kamen daraufhin mit alten Schienen, die zwischen den Gleisen gelagert waren, in Berührung. Derart war nach Ansicht des Landesgerichts der Bremsdefekt entstanden.

Das Landesgericht urteilte, die zweitbeklagte Wartungsfirma hafte für die Hälfte des an den Gleisen entstandenen Schadens.

Das Mitverschulden für die andere Hälfte treffe die klagende ÖBB Infrastruktur AG. Denn die Verantwortlichen hätten die alten Schienen für Bauarbeiten nicht zwischen den Gleisen lagern dürfen. Die erstbeklagte Partei aber müsse als bloße Waggonhalterin nicht haften.

Bestätigte Entscheidung

Das Oberlandesgericht Innsbruck wies aber auch die Klage gegen die zweitbeklagte Wartungsfirma ab. Der Oberste Gerichtshof in Wien bestätigte nun die Entscheidungen vom Oberlandesgericht. Das vor allem mit der Begründung, dass es zwischen der ÖBB Infrastruktur AG und der französischen Wartungsfirma gar kein Vertragsverhältnis gegeben habe. Denn den Transport der Autos hatten mit Rail Cargo Verantwortliche eines anderen ÖBB-Teilunternehmens durchgeführt.

Schwerer Schock

Mit einem Vergleich hatte bereits vor einigen Jahren jener Zivilprozess geendet, den der betroffene Lokführer gegen das Gütertransportunternehmen Rail Cargo am Landesgericht führte. Der Kläger erhielt als Schmerzengeld 50.000 Euro. Er war bei der Zugentgleisung körperlich mit Prellungen ­davongekommen, hatte aber einen schweren Schock erlitten.

Weil der Güterzug sich nicht bremsen ließ und von Tempo 60 auf 120 Stundenkilometer beschleunigte, habe er Angst um sein Leben gehabt, sagte der betroffene Lokführer vor Gericht: „Ich dachte, ich muss jetzt sterben.“

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Vorarlberg: Güterzugunfall in Braz - ÖBB-Klage in letzter Instanz abgewiesen