Gorbach hatte im Jänner 2016 die Zuerkennung des vollen Ruhebezuges nach dem Vorarlberger Bezügegesetz rückwirkend mit 1. Februar 2013 begehrt. Nachdem die Vorarlberger Landesregierung den Antrag abgewiesen hatte, hatte in der Folge auch das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg der dagegen erhobenen Beschwerde den Erfolg versagt. Dagegen wandte sich der Politiker zunächst mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der deren Behandlung mangels Erfolgsaussichten im März abgelehnt hat.
Keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt
Der ehemalige Freiheitliche und BZÖ-Politiker ließ aber nicht locker und wandte sich auch noch an den VwGH. Dieser urteilte jedoch, dass die gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes vorgebrachten Einwände keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufzeigten, womit Gorbach abgeblitzt war. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hatte die Abweisung des Antrags damit begründet, dass der Politiker am 1. Februar 2013, damals 59-jährig, noch nicht das vom Gesetz vorgesehene Anfallsalter von 65 Jahren erreicht habe. Der Revision sei nicht zu entnehmen gewesen, auf Grundlage welcher gesetzlichen Bestimmung der Politiker vermeinte, bereits in den Ruhestand getreten zu sein, meint der VwGH.
Gorbach beantragte rückwirkende Auszahlung der Polit-Pension
Gorbach war von 1989 bis 2003 in der Vorarlberger Landespolitik tätig, und zwar als Landtagsabgeordneter (1989 bis 1993) und als Regierungsmitglied (1993 bis 2003). Im Jänner 2016 beantragte er bei der Vorarlberger Landesregierung die rückwirkende Auszahlung der Politikerpension ab 1. Februar 2013. Er berief sich dabei auf die frühere Fassung des Vorarlberger Bezügegesetzes, die einen Pensionsbezug ab dem Alter von 56,5 Jahren vorsah. Das Land bezifferte die Höhe von Gorbachs Monatsbruttopension mit knapp 11.000 Euro.
Allerdings gilt seit 2010 ein neues Vorarlberger Bezügegesetz – laut diesem ist die Inanspruchnahme der Pension erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres (bzw. mit Abschlag ab Vollendung des 62. Lebensjahres) möglich. Gorbachs Argument war, ihm sei zu wenig Zeit geblieben, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen.
(APA/Red.)
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