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Vorarlberg gegen Kärnten: Rechtsstreit um Sozialhilfe

Verwaltungsgerichtshof entscheidet in Rechtsstreit zwischen Kärnten und Vorarlberg.
Verwaltungsgerichtshof entscheidet in Rechtsstreit zwischen Kärnten und Vorarlberg. ©BilderBox
Feldkirch, Völkermarkt. Verwaltungsgerichtshof entschied, dass Kärntner BH der BH Feldkirch Sozialhilfekosten für zwei Flüchtlingskinder ersetzen muss.

Wann muss ein Bundesland einem anderen Bundesland Ausgaben für die Gewährung der früher Sozialhilfe genannten Mindestsicherung ersetzen? Einen Rechtsstreit zu dieser Frage zwischen Vorarlberg und Kärnten im Fall einer tschetschenischen Flüchtlingsfamilie hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden.

In einem von vier Spruchpunkten hat das Wiener Höchstgericht einen Bescheid der Kärntner Landesregierung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Demnach muss die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt in Kärnten der BH Feldkirch auch nach dem 31. Jänner 2009 angefallene Sozialhilfekosten für zwei Kinder der Flüchtlingsfamilie ersetzen.

Den Kärntner Bescheid hat das Land Vorarlberg, vertreten durch die BH Feldkirch, also mit seiner Beschwerde teilweise mit Erfolg bekämpft. Das Land Kärnten hatte einen Antrag der BH Feldkirch auf Kostenersatz abgelehnt. Kärnten hatte den Standpunkt vertreten, dass die BH Völkermarkt der Vorarlberger Behörde die Kosten für die Mindestsicherung eines tschetschenischen Ehepaars und zwei ihrer vier Kinder nicht mehr ersetzen müsse.

Ländervereinbarung

Eine Ländervereinbarung regelt zwischen den Bundesländern den Kostenersatz für den Fall, dass Bezieher von Mindestsicherung in ein anderes Bundesland umziehen. Dann hat letztlich jenes Bundesland für die Ausgaben aufzukommen, das zuerst die Mindestsicherung gewährt hat. Die tschetschenische Flüchtlingsfamilie hat 2005 zunächst in Kärnten Sozialhilfe gewährt erhalten. Sie hat ab 2006 in Niederösterreich gelebt und von 2007 bis 2010 in Vorarlberg.

Kärnten hatte für die Frau keinen Kostenersatz mehr zu leisten, weil sie wegen einer anderen Förderung in Nieder­österreich zumindest drei Monate lang nicht auf Sozialhilfe angewiesen war. Ähnliches galt ab 2009 auch für den Familienvater. Der Tschetschene wurde 2009 in U-Haft genommen und am Landesgericht Feldkirch wegen eines Raubüberfalls im Drogenmilieu zu vier Jahren Haft verurteilt. Weil im Gefängnis für seinen Lebensunterhalt gesorgt worden sei, sei Kärnten nicht mehr zum Kostenersatz verpflichtet gewesen, entschied der Verwaltungsgerichtshof.

Kosten für Kinder

Kärnten müsse Vorarlberg aber für die beiden älteren, auch schon in Kärnten Sozialhilfe beziehenden Kinder der Familie die Kosten für die Mindestsicherung zurückzahlen, so der VwGH. Für die zwei jüngeren, erst in Niederösterreich geborenen Kinder sei Nieder­österreich zuständig.

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