Im Regelfall werden Steuerhinterzieher am Landesgericht Feldkirch nicht zu Haftstrafen, sondern nur zu Geldstrafen verurteilt. Über einen 36-jährigen Angeklagten wurde nun aber wegen der hohen Schadenssumme von 676.000 Euro und der zehn Vorstrafen, davon zwei einschlägig, neben einer Geldstrafe auch eine Haftstrafe verhängt.
Der ehemalige Autohändler aus dem Bezirk Feldkirch wurde im Finanzstrafverfahren wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Gefängnisstrafe von neun Monaten und einer unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafe von 475.000 Euro verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats, unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhler, wurde schon am Ende der Hauptverhandlung rechtskräftig. Denn der von Thomas Raneburger verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Markus Fußenegger waren mit der Entscheidung einverstanden.
Der geständige Angeklagte wurde formal auch dazu verpflichtet, die offene Steuerschuld von 676.000 Euro innerhalb eines Jahres beim Finanzamt Feldkirch zu begleichen.
Mangelhafte Buchhaltung
Der auf die Einfuhr von Fahrzeugen aus den USA spezialisierte Autohändler hatte dem Finanzamt Feldkirch zwischen 2008 und 2013 verschiedene Steuern vorenthalten. Dabei hatte er keine ordentliche Buchhaltung geführt. Die angeklagte hohe Steuerschuld basiere auf vorsichtigen Schätzungen der Steuerfahnder, sagte Richter Böhler in seiner Urteilsbegründung. Die Geldstrafe sei milde ausgefallen. Denn die mögliche Höchststrafe wäre das Dreifache des hinterzogenen Betrags gewesen. Mildernd wurde etwa gewertet, dass der Angeklagte in der Gerichtsverhandlung doch noch ein Geständnis abgeliefert hat.
Zusätzlich zur unbedingten Geldstrafe sei wegen des hohen Schadens für die um Steuereinnahmen geprellte Republik Österreich auch eine Haftstrafe zu verhängen gewesen, merkte der Vorsitzende des Schöffensenats an.
Sozialbetrug
Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte nicht nur im Finanzstrafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz, sondern auch in einem separat beurteilten Strafverfahren wegen betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Weil der Unternehmer der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) Abgaben für Mitarbeiter vorenthalten hatte.
Dazu erfolgte keine Bestrafung. Denn die Richter waren der Meinung, dass die 2016 wegen einer anderen Straftat verhängte Haftstrafe sich nicht erhöht hätte, wenn schon damals auch der Sozialbetrug mitverhandelt worden wäre.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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