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Vorarlberg: Gastronomin betrog Finanzamt um 650.000 Euro an Steuern

Wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung teilbedingte Geldstrafe von 260.000.

Steuerhinterziehung sei kein Kavaliersdelikt, sagte Staatsanwalt Markus Fußenegger in seinem Schlussplädoyer. Die angeklagte Gastronomin habe den Staat zwischen 2011 und 2015 um Steuereinnahmen von 650.000 Euro betrogen. Zur Abschreckung für die finanzstrafrechtlich vorbestrafte Angeklagte und andere potenzielle Steuerbetrüger forderte der öffentliche Ankläger im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch eine unbedingte Haftstrafe.

Die Strafrichter gewährten der wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung verurteilten Angeklagten jedoch eine Geldstrafe. 130.000 Euro muss die geständige Unternehmerin dem Gericht bezahlen. Weitere 130.000 Euro wurden ihr auf Bewährung nachgesehen. Sollte sie die Geldstrafe nicht bezahlen können, müsste sie eine Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten Gefängnis antreten oder 720 Stunden gemeinnützig arbeiten. Den hinterzogenen Betrag hat die türkischstämmige Frau dem Finanzamt zu bezahlen.

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Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Hagen (Bild) ist nicht rechtskräftig. Die von Andreas Germann verteidigte Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Richterin Hagen sagte in ihrer Urteilsbegründung, der Gesetzgeber habe für das Delikt als erste Sanktion keine primäre Freiheitsstrafe vorgesehen, sondern eine Geldstrafe bis zum Dreifachen des hinterzogenen Betrags. Die verhängte teilbedingte Geldstrafe mache 40 Prozent der nicht abgeführten Steuern aus.

Konkurs angemeldet

Die Angeklagte war im Unterland Geschäftsführerin von zwei Imbisslokalen. Sie hat im Vorjahr Konkurs angemeldet und die Schulden mit 770.000 Euro beziffert. Das Konkursverfahren ist noch anhängig.

Die Angeklagte habe als Steuerbetrügerin „das Finanzamt hintergangen, wo‘s nur geht“, sagte Staatsanwalt Fußenegger. Auch mit nicht angeführten Abgaben habe sie „großen Immobilienbesitz“ finanziert.

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