Christiane Eckert/VOL.AT
„Ich hab ihn nie angerufen“, kommt gleich zu Beginn der „Opfer“-Einvernahme der erste Widerspruch zu Tage. Die Telefonauswertung ergab nämlich, dass der 21-Jährige seinen gleichaltrigen Kumpel an besagtem Tag 20 Mal angerufen hatte. „Er belästigt mich immer“, sagt der Täter. Der Angeklagte habe ihn bedroht, gesagt, er werde ihn schlagen und ihm „ins Herz stechen“, so der junge Mann. Vor Gericht sagen beide Jungs, dass sie heute nichts mehr gegeneinander hätten, dass die Sache von damals nicht mehr so wichtig sei.
Freispruch
Der Junge beteuert zwar, dass er sicher nicht gelogen habe, aber irgendwie scheint er viel vergessen zu haben. Es könnte sein, dass sich hier oder dort ein Missverständnis eingeschlichen hätte, meint er. Und die Verletzung nach dem Faustschlag habe höchstens ganz kurz geblutet und allenfalls eine Minute weh getan, dann nicht mehr. Auf Grund des unergiebigen Beweisverfahrens wird der Angeklagte im Zweifel freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bund.
(Red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.