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Vorarlberg: Freispruch nach Entschlagungsrecht

©VOL.AT/Hartinger
Ehefrau schweigt zu den einst erhobenen Vorwürfen, somit gibt es keine Beweise für Schläge und Drohungen.

Am Landesgericht Feldkirch musste sich ein 34-jähriger Maler wegen Körperverletzung und Drohung vor Gericht verantworten. Der Mann wurde jedoch freigesprochen. Die Kratzer im Gesicht seiner Frau seien versehentlich bei einer Diskussion entstanden, mit Umbringen habe er ihr nie gedroht. Die Frau lächelt und erklärt, nichts zu sagen. Muss sie auch nicht, sie hat ein Entschlagungsrecht. Somit Freispruch für den Ehemann, die Kosten des Verfahrens trägt der Bund. Das Urteil ist rechtskräftig.

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