Von Seff Dünser / NEUE
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat ihre angemeldeten Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Strafberufung nach dem Vorliegens des Urteils von Richterin Sabrina Tagwercher zurückgezogen.
Damit bleibt es beim Ersturteil des Landesgerichts Feldkirch vom 9. Mai. Demnach ging der Schöffensenat im Zweifel davon aus, dass der Autor des Bestsellers „Schlafes Bruder“ jene private Unterstützerin aus Vorarlberg nicht betrügen wollte, die ihm 2002 insgesamt 154.000 Euro geliehen hatte. Die Richter nahmen an, dass der Schriftsteller 2002 an weitere Erfolge als Autor und damit daran geglaubt hat, dass er der 62-jährigen Geldgeberin bald alles zurückzahlen kann.
Gläubigerbegünstigung
Bestraft wurde der unbescholtene Angeklagte nur wegen Gläubigerbegünstigung. Dafür wurde ihm eine Diversion mit einer Geldbuße von 720 Euro gewährt. Wenn der 56-Jährige den Betrag dem Gericht überweist, soll das Strafverfahren gegen ihn ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt werden.
Der Angeklagte hat 2013 seiner Gattin landwirtschaftliche Flächen im Wert von 71.000 Euro als Gegenleistung für ihre finanzielle Hilfe im Ausmaß von 112.000 Euro geschenkt. Damit hat er die 154.000 Euro fordernde Gläubigerin benachteiligt. Statt der angeklagten betrügerischen Krida nahmen die Richter nur eine Gläubigerbegünstigung an.
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