Von Seff Dünser / NEUE
Als Gast in einer Vorderländer Diskothek hat der 34-jährige Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen in einer Nacht im März gleich sieben Straftaten begangen. Dafür wurde der unbescholtene Arbeitslose gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe für den strafbestimmenden Widerstand gegen die Staatsgewalt hätte drei Jahre Gefängnis betragen.
Tätlicher Angriff
Nach Ansicht von Richter Andreas Böhler hat der Deutsche einer 19-jährigen Securitymitarbeiterin der Diskothek fünfmal ans Gesäß und einmal an die Brust gegriffen sowie einem 24-jährigen Security in den Schritt gefasst. Dass er auch einem einschreitenden Polizisten in den Schritt gefasst hat, wurde rechtlich als tätlicher Angriff auf einen Beamten gewertet. Als Entschädigung für die sexuelle Belästigung hat der arbeitslose Koch der 19-Jährigen 1000 Euro zu bezahlen.
Sprung auf Motorhaube
Laut Urteil hat der Angeklagte in der Diskothek eine Flasche Whisky gestohlen und nach seinem Lokalverweis vor dem Disco-Eingang öffentlich onaniert und mit einem Sprung auf ein Auto die Motorhaube beschädigt.
Danach hat er sich nach Überzeugung des Strafrichters gegen seine Festnahme gewehrt und dabei einen Polizisten getreten, mit Schimpfwörtern beleidigt und bespuckt. Dafür hat der Angeklagte den 53-jährigen Beamten mit 550 Euro zu entschädigen. Zuletzt soll der Festgenommene die Arrestzelle beschädigt haben.
Richter Böhler bescheinigte dem alkoholisierten Disco-Gast eine verminderte Zurechnungsfähigkeit. Er habe eine fremde Energie in sich gehabt und deshalb die Kontrolle verloren, gab der Angeklagte zu Protokoll.
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