Frei gesprochen wurde er hingegen vom Vorwurf, seine Frau ohne ihre Einwilligung zum Schwangerschaftsabbruch gezwungen zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, berichtete ORF Radio Vorarlberg.
eldkirch. Das Publikum wurde gleich zu Prozessbeginn von der Verhandlung ausgeschlossen, um keine intimen Details nach außen dringen zu lassen. Damit gab es für die Öffentlichkeit keine Auskunft über Einzelheiten der Taten, die dem Mann zur Last gelegt wurden.
Angaben der Ehefrau glaubwürdig
Für das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Günther Höllwarth bestand aber jedenfalls kein Zweifel an der Schuld des mehrfachen Familienvaters. Der Angeklagte habe in einem Zeitraum von etwa 15 Jahren in Vorarlberg und der Türkei mehrfach sexuelle und körperliche Übergriffe auf seine Frau verübt, stellte Höllwarth in der Urteilsbegründung fest. Die Angaben der Ehefrau seien glaubwürdig, ihre erlittenen Verletzungen seien nachweisbar, so der Richter. Einen Sohn habe der 45-Jährige, der im Vorarlberger Unterland lebt, vor zwei Jahren im Zuge eines Streits schwer verletzt.
Der Mann wurde zusätzlich zur achtjährigen Haftstrafe auch zur Zahlung von 30.000 Euro Schmerzensgeld an seine Frau verurteilt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Verteidigung wird gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
(APA)
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