Das hätten ihr Beamte des Landesamts für Verfassungsschutz und des Polizei-Sondereinsatzkommandos Cobra im April 2017 mitgeteilt. Noch am selben Tag sei deswegen die Entlassung erfolgt.
Fürsorgepflicht
Die Aufrechterhaltung des seit 2008 bestehenden Arbeitsverhältnisses sei wegen der Fürsorgepflicht des Unternehmens für die zahlreichen türkischen und kurdischen Mitarbeiter nicht mehr zumutbar gewesen, meint die Geschäftsführerin. Ansonsten wäre eine „enorme Unruhe“ im Betrieb zu befürchten gewesen, argumentiert Beklagtenvertreterin Simone Rädler.
Das behauptete Hassposting habe der entlassene Kläger nicht geschrieben, entgegnete Klagsvertreter Clemens Achammer zum Auftakt des anhängigen Arbeitsprozesses am Landesgericht. Das Strafverfahren sei eingestellt worden. Sein politisch interessierter Mandant habe kurdische Freunde und sei trotz Attentaten der kurdischen Terrororganisation PKK keineswegs der Meinung, dass alle Kurden erschossen gehören, brachte der Feldkircher Rechtsanwalt vor.
Angebot ausgeschlagen
Der 37-Jährige bekämpft seine Entlassung vor Gericht. Der in Vorarlberg geborene Türke verlangt als Entschädigung für die aus seiner Sicht ungerechtfertigte Entlassung 150.000 Euro für drei Jahresbruttogehälter. Die beklagte Partei bietet für einen Vergleich ein Jahresbruttogehalt an. Das sei auch schon das Angebot für eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses nach Abmahnungen wegen unentschuldigter Fehlzeiten und erschlichener Arbeitszeiten gewesen, so Beklagtenvertreterin Rädler. Das Angebot wurde allerdings ausgeschlagen.
Schwere Herzerkrankung
Es habe keine Fehlzeiten und erschlichene Arbeitszeiten gegeben, konterte Klagsvertreter Achammer. Der Anwalt des Klägers vermutet verpönte und sozialwidrige Motive für die Entlassung. Sein Mandant gehöre nach einer schweren Herzerkrankung seit 2016 mit einer Behinderung von 50 Prozent zu den sogenannten begünstigten Behinderten und genieße einen besonderen Kündigungsschutz. Deshalb sei er unter einem Vorwand entlassen worden.
Die Entlassung habe nichts mit dem Status des Klägers als begünstigter Behinderter zu tun, erwiderte Rädler, sondern mit politischen Postings, mit denen er demokratische türkische Arbeitskollegen angreife.
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