“In Vorarlberg werden auch die Fälle anerkannt, die über der Vermögensgrenze von 7.000 Euro liegen”, stellte Landesrätin Schmid fest.
Buchingers Vorbehalte gegenüber einer Förderung ohne Vermögensgrenze seien gefallen, erklärte Vorarlbergs Soziallandesrätin Greti Schmid (V) nach einem Telefonat mit dem Sozialminister. In Vorarlberg werden auch die Fälle anerkannt, die über der Vermögensgrenze von 7.000 Euro liegen, stellte Schmid fest.
Zu besprechen seien noch die genaue Abwicklung sowie die Vorbehalte des Landes gegenüber einer allfälligen Deckelung. Ich werde am Montag mit Minister Buchinger in Wien zusammenkommen und eine Abmachung treffen, so Schmid.
Zwischen Vorarlberg und Buchinger war in den vergangenen Tagen ein Streit wegen der Vermögensgrenze bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung ausgebrochen. Vorarlberg und Niederösterreich wollen auf die in den anderen Bundesländern vorgesehene Vermögensgrenze von 7.000 Euro verzichten und berufen sich auf einen 15a-Vertrag, der das ermögliche. Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) hatte noch am Dienstag mit einer Klage gedroht, sollte der Bund die daraus resultierenden Kosten nicht übernehmen.
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