„Ob beim privaten Haus- oder Wohnungsbau, beim gemeinnützigen Wohnbau oder beim Bau von Gewerbeanlagen, vom Abbau unnötiger Bürokratie und Vorschriften profitieren alle Beteiligten – Bauherren und bauausführende Firmen sowie Baubehörden. Das ist auch ganz wesentlich für die Sicherstellung des leistbaren Bauens und Wohnens”, betonte der Landesstatthalter. Mit der neuen Bautechnikverordnung, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist, hat Vorarlberg dazu einen wichtigen Beitrag geleistet.
In diesem Zusammenhang informierte Rüdisser über den aktuellen Beschluss der Landeswohnbaureferentenkonferenz: Die Wohnbaulandesräte sprechen sich gegen eine Verschärfung der Anforderungen für die Wohnbauförderung im Bereich Gebäude aus. Ein weiterer Beschluss der Wohnbaurefereferenten bezieht sich auf Wohnbauprogramme der Länder: Im Finanzausgleich 2017 wurde vereinbart, dass die Landes-Wohnbauprogramme über zumindest zwei Jahre mit einer verbindlichen Wohnbauleistung erstellt werden sollen.
Wohnbauförderung
Vorarlberg wendet durchschnittlich 386 Euro pro Einwohner und Jahr für die Wohnbauförderung auf, in Summe elf Prozent des Landesbudgets – „das ist im Ländervergleich klar am meisten“, sagte Rüdisser.
Erfreulicherweise gelingt es dem Land, die gesamten Ausgaben der Wohnbauförderung aus den Rückflüssen aus aushaftenden Darlehen und dem Wohnbauförderungsbeitrag zu bestreiten, sodass keine zusätzlichen Mittel aus dem Landesbudget erforderlich sind, betonte der Landesstatthalter. Diese hohe Selbstfinanzierungskraft resultiere auch daraus, dass Vorarlberg im Gegensatz zu anderen Bundesländern seine Forderungen nicht verkauft hat.
Mit der Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrags im neuen Finanzausgleich 2017 wurde ein Beitrag zur beabsichtigten größeren Steuerautonomie der Länder geleistet. Diese an die Lohnsumme gekoppelte Abgabe (jeweils ein halbes Prozent von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) trug in der Vergangenheit neben den Rückflüssen aus aushaftenden Förderungsdarlehen wesentlich zur Finanzierung der Wohnbauförderung bei. „Der Wohnbauförderungsbeitrag wird ab dem Jahr 2018 zu einer ausschließlichen Landesabgabe“, sagte der Landesstatthalter: „Der bisherige Tarif für Dienstnehmer und Dienstgeber (jeweils 0,5 Prozent) soll gleich bleiben“.
(VLK)
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