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Vorarlberg: Ein Jahr Haft für "kleinen" Dieb

©Verurteilung am Landesgericht in Feldkirch.
Feldkirch - Ein 26-jähriger Feldkircher wurde am Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu 12 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Der Mann hatte eine Bewährungsstrafe von drei Monaten offen, dessen ungeachtet klaute er munter drauf los. Die Beute hält sich zwar mit 6 Euro hier, 25 Euro dort und ein wenig Schmuck in Grenzen, da aber „Gewerbsmäßigkeit” vorliegt, reicht der Strafrahmen bis zu fünf Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (VN/gs)

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