Die Kosten dafür müssen über Gebühren erwirtschaftet werden. In ihrer jüngsten Sitzung hat die Dornbirner Stadtvertretung eine notwendige Anpassung im Rahmen der aktuellen Indexsteigerungen von 2,42% beschlossen. Insgesamt wird die Erhöhung für einen durchschnittlichen 4-Personen Haushalt zusätzlich € 12,80 pro Jahr betragen.
Die Kosten, die der Stadt durch die verschiedenen Ver- und Entsorgungen erwachsen, steigen laufend in etwa um die jährlichen Indexwerte. Dies sind Personalkosten oder Kosten für Materialien. Da der laufende Betrieb der Ver- und Entsorgungsbetriebe der Stadt kostendeckend sein muss, müssen diese Steigerungen – wie in der Privatwirtschaft auch – an die Konsumenten weiterverrechnet werden. Dabei ist die Stadt laufend bemüht, durch betriebswirtschaftliche Maßnahmen, die Kosten und damit verbunden die Gebührenerhöhungen gering zu halten. So ist es beispielsweise möglich, dass die Abfallgebühren seit dem Jahr 2014 konstant gehalten werden können. Seit dem Jahr 2013 wurden die Grundgebühren nicht mehr erhöht. Lediglich beim Sperrmüll und bei den Gartenabfällen sind leichte Anpassungen notwendig.
Notwendig, Gebühren zu erhöhen
Aufgrund hoher Investitionen in die Abwasserentsorgung durch die Erschließung weiterer Gebiete an die Kanalisation bzw. die Reparatur bestehender Kanäle ist es notwendig, diese Gebühren zu erhöhen. Auch bei der Wasserversorgung fallen laufende Investitionen in die Pflege des Leitungsnetzes an. Jüngstes Beispiel war die Erneuerung der Wasserleitung zur Quellableitung aus dem Ebnitertal im Bereich Alploch. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen belaufen sich die aktuellen Anpassungen der Gebühren für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung auf rund 2,42% oder umgerechnet jährlich auf € 12,80 mehr, als für diese Dienstleistungen derzeit zu bezahlen sind.
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