Von Seff Dünser/NEUE
Vom Vorwurf des schweren Betrugs wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwältin Christina Krabichler nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Sie sei zwar nicht von seiner Unschuld überzeugt, sagte Richterin Claudia Hagen in ihrer Urteilsbegründung. Aber es gebe keinen Nachweis für einen Betrugsvorsatz des Angeklagten.
Der 49-jährige Mann aus dem Bezirk Dornbirn kassierte 2016 vom Vorarlberger Fußballklub eine Anzahlung von 6500 Euro. Dafür hätte er einen neuen Reisebus für Auswärtsspiele der Fußballerinnen in andere Bundesländer anmieten sollen. Das sei ihm aber nicht gelungen, weil er während der langwierigen geschäftlichen Verhandlungen vom Obmann des Vereins wegen Betrugs angezeigt worden sei. Denn daraufhin seien die vorgesehenen Geschäftspartner abgesprungen, behauptete der Angeklagte.
Die erhaltenen 6500 Euro habe er noch immer nicht zurückgezahlt, weil er für seine bisherigen Aufwendungen Gegenforderungen an den Fußballverein habe, gab der Angeklagte zu Protokoll. Verteidigerin Claudia Lecher-Tedeschi beantragte einen Freispruch, weil ihr Mandant niemanden getäuscht und sich nicht bereichert habe. Es liege kein Betrug vor, sondern lediglich ein nicht zustande gekommenes Geschäft.
Der Ex-Obmann des Fußballklubs sagte vor Gericht als Zeuge, einige Monate nach dem Vertragsabschluss habe der Angeklagte noch immer keinen Reisebus zur Verfügung gestellt. Zugesagt worden sei ein Bus, der wochentags Schüler transportiere und am Wochenende seine Fußballerinnen. Auf den Bus hätte hinten das Vereinslogo aufgedruckt werden sollen. Zu den Klubsponsoren zähle auch ein Erotikversandhandel. Es sei jedoch verständlich, dass auf einem Bus, der auch Schüler transportiere, keine Werbung für Erotikprodukte gemacht werden könne.
(NEUE)
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