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Vorarlberg: Bursche missbrauchte unmündige Cousine

Der Angestellte wurde zu einer bedingten Haft- und einer zu zahlenden Geldstrafe verurteilt.
Der Angestellte wurde zu einer bedingten Haft- und einer zu zahlenden Geldstrafe verurteilt. ©VOL.AT/Archiv
Bedingte Haftstrafe von 17 Monaten und unbedingte Geldstrafe von 12.600 Euro wegen schweren sexuellen Missbrauchs.


Als Jugendlicher im Alter von 15 bis 17 Jahren hat der Angeklagte – nach Überzeugung der Richter – seine damals zwischen 11 und 13 Jahre alte, unmündige Cousine von Oktober 2009 bis Juli 2012 mehrfach mit einvernehmlichen sexuellen Handlungen missbraucht. Dafür wurde der unbescholtene Angestellte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von 17 Monaten und einer unbedingten, zu bezahlenden Geldstrafe von 12.600 Euro (420 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt.

Das Urteil des Schöffensenats, unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher, ist nicht rechtskräftig. Der von Stephan Wirth verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Schuldspruch erfolgte wegen der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. Das Opfer wurde nach Ansicht der Richter schwer traumatisiert. Deswegen galt für den zu den Tatzeiten jugendlichen Täter ein erhöhter Strafrahmen von null bis siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet zwei Jahren Haft.

Der inzwischen 23-jährige Angeklagte muss dem mutmaßlichen Opfer als Teilschmerzengeld 7500 Euro bezahlen. Für die Kosten des Strafverfahrens hat der Unterländer dem Gericht 500 Euro zu überweisen.

Konstruierte Angaben

Die Richter glaubten dem mutmaßlichen Opfer und nicht dem Angeklagten. Die mittlerweile 19 Jahre alte Frau hat zu Protokoll gegeben, sie sei elf Jahre alt gewesen, als sie 2009 während eines Südtirol-Familienurlaubs von ihrem damals 15-jährigen Cousin im Hotelzimmer und im Hallenbad missbraucht worden sei. Der Angeklagte bestätigte alle von seiner Cousine angegebenen sexuellen Handlungen. Dazu sei es allerdings erst später gekommen, sagte der 23-Jährige gestern vor Gericht. Er gab Zeiträume an, die dazu geführt hätten, dass er freizusprechen gewesen wäre. Entweder deswegen, weil seine Cousine dann bereits 14 Jahre alt gewesen wäre, oder weil die Alterstoleranzklausel zum Tragen gekommen wäre: Wenn bei leichten Übergriffen das Opfer schon 13 Jahre alt ist und der Täter höchstens vier Jahre älter, hätte keine Strafbarkeit bestanden. Die Angaben des Angeklagten hätten konstruiert gewirkt, sagte Richterin Tagwercher.

Der Angeklagte räumte am Freitag vor Gericht ein, dass intime Beziehungen zwischen Cousins „komisch“ und „nicht normal“ seien.
(Quelle: Neue)

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