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Vorarlberg: Brett verletzte Kundin im Heimwerkermarkt

Die Kundin wollte in dem Heimwerkermarkt ein Lärchenbrett kaufen.
Die Kundin wollte in dem Heimwerkermarkt ein Lärchenbrett kaufen. ©Symbolbild/Bilderbox

(Neue/Seff Dünser)

Für den Unfall vom August 2017 in einem Vorarlberger Heimwerkermarkt haften zur Gänze die beklagten Betreiber des Unternehmens. Das hat jetzt in einem Zivilprozess am Bezirksgericht Dornbirn Richter Werner Feuerstein rechtskräftig entschieden. Demnach hat die beklagte Partei der anwaltlich von Julius Brändle aus Dornbirn vertretenen Klägerin als Schadenersatz 890 Euro zu bezahlen, davon entfallen 750 Euro auf Schmerzengeld. Zudem hat das Unternehmen die Prozesskosten der Klägerin von 864 Euro zu übernehmen.

Eine Woche Krankenstand. Der klagenden Kundin ist aus einem Regal ein drei Meter langes Lärchenbrett auf den rechten Fuß gefallen. Die Dornbirnerin zog sich dabei Prellungen und ein Hämatom zu. Die als Sekretärin arbeitende Frau befand sich eine Woche lang im Krankenstand.

Die Kundin wollte in dem Heimwerkermarkt ein Lärchenbrett kaufen. Als sie, so die gerichtlichen Feststellungen, ein solches Brett am unteren Ende betastete, fiel aus ungeklärten Gründen ein daneben aufrecht aufgestelltes Brett aus dem vollen Regal auf ihren Fuß.

Der Vorfall hätte verhindert werden können, wenn die Geschäftsbetreiber die Bretter besser gesichert hätten, meint Zivilrichter Feurstein. Die beklagte Partei sei ihrer Sicherungspflicht nicht nachgekommen. Erst beim gerichtlichen Lokalaugenschein vor Ort im Juni 2018 seien die aufrecht aufgestellten Lärchenbretter durch ein waagrecht angebrachtes Kantholz ordnungsgemäß gesichert gewesen.

Die Kundin trifft nach Ansicht des Richters kein Mitverschulden. Als Kundin eines Baumarktes dürfe sie darauf vertrauen, dass die Waren so gelagert seien, dass keine besondere Gefahr von ihnen ausgehe. Das Berühren eines Brettes stelle eine gewöhnliche Besichtigungshandlung dar. Dass Bretter allenfalls bis zum Rand des Regals gestapelt seien, müsse unter den gegebenen Umständen nicht schon als offensichtliche Gefahr auffallen.

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