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Vorarlberg: Betrüger verspielte Gelder für zwei Pkw

Angeklagter leidet unter Spielsucht
Angeklagter leidet unter Spielsucht ©dpa
Feldkirch - Ein Jahr Gefängnis für einschlägig vorbestraften 58-Jährigen, der mit 24.500 Euro Autos für zwei Geldgeberinnen kaufen sollte.

Erneut wurde ein 58-Jähriger wegen Betrügereien mit der Auto-Masche zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Oberösterreicher hat nach den gerichtlichen Feststellungen insgesamt 24.500 Euro von zwei Vorarlbergerinnen kassiert und den Geldgeberinnen versprochen, ihnen damit zwei Autos zu kaufen. Stattdessen hat der Spielsüchtige die Gelder in der Lindauer Spielbank verspielt.

Dafür wurde über den mit acht einschlägigen Vorstrafen belasteten Angeklagten im Berufungsprozess am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wegen gewerbsmäßigen Betrugs rechtskräftig eine Zusatzstrafe von einem Jahr Gefängnis verhängt.

In erster Instanz hatte die Zusatzstrafe am Landesgericht Feldkirch noch eineinhalb Jahre Haft betragen. Die Tiroler Berufungsrichter hoben das Feldkircher Urteil aber wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung auf und werteten die drei Betrugs­taten mit Schadensbeträgen von 10.000, 12.000 und 2500 Euro nur als gewerbsmäßigen Betrug mit einer möglichen Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis. In erster Instanz waren die Taten noch als schwerer gewerbsmäßiger Betrug mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahre Haft eingestuft worden.

Krankhafte Spielsucht

Herabgesetzt worden sei die Haftstrafe in zweiter Instanz auch deshalb, weil die krankhafte Spielsucht ihres Mandanten stärker mildernd berücksichtigt worden sei, sagte Verteidigerin Andrea Concin.

Die Richter hatten bei der Strafbemessung ein Urteil des Landesgerichts Linz vom April 2017 zu berücksichtigen. Im Vorjahr war der ehemalige Betreiber einer Werbeagentur zu einem Jahr Haft verurteilt worden, weil er eine Anzahlung von 10.000 Euro eingesteckt, dem Geldgeber aber keinen BMW geliefert hatte. Schon in Linz hätten theoretisch die im November und Dezember 2016 in Vorarlberg verübten Betrügereien mitverhandelt werden können. Wäre dem so gewesen, wäre die Freiheitsstrafe in Linz um ein weiteres Jahr höher ausgefallen, meinten die OLG-Richter.

Im September 2016 war der Mann zuletzt aus dem Gefängnis entlassen worden. Bereits zwei Monate später wurde er wieder rückfällig. Der Liebe wegen zog der Oberösterreicher nach Vorarlberg. Hier entlockte er seiner Vermieterin 12.500 Euro für einen angeblich günstigen VW Passat, den sie aber nicht erhielt. Eine Bekannte aus dem Unterland gab ihm 10.000 Euro, weil er ihr vormachte, er werde ein Auto kaufen, teurer weiterverkaufen und ihr zusätzlich zu ihrer Investition einen Gewinn auszahlen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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