Bregenz. (hapf) Bei der heutigen Konferenz der Landes-Rechnungshof-Direktoren in Bregenz betonte Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer die föderalistische Bedeutung der Landes-Rechnungshöfe. Sie seien in ihrer Arbeit selbständig und unabhängig nicht minder qualitätsvoll oder bedeutsam wie der (Bundes)Rechnungshof.
Die Landtage müssten die Landes-Rechnungshöfe so unabhängig und eigenständig wie möglich ausstatten, damit sie auch jene öffentliche Autorität erlangen könnten, die es ihnen ermögliche, wirksam zu kontrollieren und vor allem auch Empfehlungen über die Weiterentwicklung zu machen. LTP Nußbaumer: „Es ist aber auch Aufgabe der Landtage, den Landesrechnungshöfen zu ermöglichen, sich ihrerseits an neue Entwicklungen anzupassen.“
Vorarlbergs Landtagspräsidentin sprach damit die Novelle zur Bundesverfassung an, die es den Ländern seit kurzem ermöglicht, die Kontrolle von Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern den Landesrechnungshöfen zu übertragen. Nach einer intensiven Diskussion in Vorarlberg, bei der auch die ernst zu nehmenden Bedenken der Gemeinden gegenüber einem Zuviel an Kontrolle abgewägt wurden, habe sich der Landtag entschlossen, dem Landes-Rechnungshof Vorarlberg uneingeschränkt die Kontrolle von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zu übertragen.
Vorgesehen ist allerdings, dass diesbezügliche Berichte nur dann im Kontrollausschuss bzw. Landtag zur Beratung gelangen, wenn dies von neun Abgeordneten verlangt wird. Einer Beratung im Landtag muss zudem die Behandlung in der Gemeindevertretung vorangehen. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Kontrolle von Gemeinden eben primär auch in der jeweils zuständigen Gemeindevertretung zu behandeln ist, ebenso wie die Kontrollberichte, die das Land betreffen, vor den Landtag gehören. „Mit dieser Novelle“, so Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer, „ist uns ein guter Kompromiss gelungen, der vielleicht auch beispielgebend für die anderen Länder sein kann.“
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