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Vorarlberg arbeitet am Ausbau der Betreuungs- und Pflegequalität

Qualitätssicherung nach heutigen Anforderungen in Betreuung und Pflege.
Qualitätssicherung nach heutigen Anforderungen in Betreuung und Pflege. ©VLK
Das Land Vorarlberg arbeitet weiter an der Sicherung und am Ausbau der Betreuungs- und Pflegequalität. In den Jahren 2016 und 2017 sollen ein gezieltes Qualitätsmanagement und Benchmarking die schon eingeführten Instrumente zu einem Vier-Säulen-Modell erweitern. Zudem wurde die Heimbauverordnung neu ausgerichtet, informierte am Mittwoch Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne).

Als schon bestehende Werkzeuge zur Steuerung von Betreuung und Pflege stehen in Vorarlberg Case Management (seit 2011) und Care Management zur Verfügung. Zum einen geht es dabei um Anlaufstellen, bei denen Pflegebedürftige bzw. Angehörige qualifiziert beraten und an die benötigten Dienstleister vermittelt werden (Case Management). Das Care Management stellt zum anderen das regionale Angebot sicher, das die ambulanten und stationären Dienstleistungen im Austausch mit den Gemeinden und Anbietern vernetzt und weiterentwickelt.

Vorarlberg setzt auf Benchmarking und “Besa”

Ergänzt werden diese Instrumente nun durch zwei weitere Säulen: Das schon in Vorarlberger Pflegeheimen eingesetzte Bedarfsklärungs- und Abrechnungssystem “Besa” mache es möglich, Leistungs- bzw. Betreuungspakete für Heimbewohner zu definieren, sagte Martin Herburger, entsprechender Fachbereichsleiter im Amt der Vorarlberger Landesregierung. In der zweiten Jahreshälfte gelte es die Vorbereitungen zur Umsetzung in zehn bis zwölf Einrichtungen abzuschließen, ehe 2017 die flächendeckende Einführung erfolge. Als weitere Neuerung nannte Herburger ein gemeinsames Benchmarking der Leistungsbringer. Ein kontinuierlicher Vergleich von Leistungen, Prozessen und Praktiken werde helfen, von guten Erfahrungen zu profitieren und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

Größe der Pflegezimmer wird verringert

Ebenso zur Betreuungs- und Pflegequalität beitragen soll die überarbeitete Heimbauverordnung. So wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Mindestbettenanzahl für neue Pflegeheime von 30 auf 54 erhöht. Entsprechende Konzepte und Kooperationen würden eine Unterschreitung dieser Mindestbettenanzahl aber weiter möglich machen, sagte Wiesflecker. Die Größe der Pflegezimmer muss künftig nur noch mindestens 22 anstatt 25 Quadratmeter betragen. “Das bedeutet keine Qualitätseinschränkung, weil die Errichtung eines Vorraumbereichs als nicht mehr notwendig erachtet wird”, so die Landesrätin.

Herburger: Einsparungen bringen Zehntausende Euro für Pflege

Zudem hätten in der Novelle veränderte Rahmenbedingungen Niederschlag gefunden, die andere Strukturen zuließen. “So ist etwa nicht mehr ein Pflegebad pro Wohngruppe vorgeschrieben”, skizzierte Herburger ein Beispiel. Heutzutage würden nämlich viele Heimbewohner lieber geduscht als gebadet. Ebenfalls nicht mehr verlangt werden sehr teure Spezialwaschmaschinen, weil herkömmliche Apparate gut genug seien. Damit könne man Zehntausende Euro sparen, die stattdessen in der unmittelbaren Pflege verwendet würden, sagte Herburger.

Gedanken für die Zeit nach 2020

Neu eingereicht wurde laut Wiesflecker etwa ein Projekt in Bartholomäberg (Bezirk Bludenz), das Land arbeite derzeit an der Stellungnahme. “Wir sind derzeit mit Plätzen gut ausgestattet und haben ausreichend Betten zur Verfügung”, verwies Herburger auf den “Bedarfs- und Entwicklungsplan bis 2020”. Für danach müsse man sich aber Gedanken machen. In Vorarlberg gibt es momentan 51 Pflegeheime mit rund 2.400 Plätzen.

(APA)

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