Die Evaluierung der geltenden Wohnungsvergaberichtlinie für gemeinnützige Wohnungen brachte einige interessante Erkenntnisse. Für viele Bürgerinnen und Bürger ist es nun verwunderlich, dass 2017 und 2018 insgesamt sieben Wohnungsvergaben an Haushalte mit einem Nettomonatseinkommen von über 5.000 Euro gingen, was laut Richtlinie nicht möglich wäre.
„Der Versuch, diese Vergaben als ‚Ausnahmefälle’ abzutun, ändert nichts an der eigentlich fehlenden Vergabeberechtigung. Hier ist absolute Transparenz gefordert“, erklärt NEOS Landtagsabgeordneter Daniel Matt. Gleichzeitig kam es auch zu 97 Wohnungsvergaben an Haushalte mit einem Nettomonatseinkommen von über 4.000 Euro. Dies ist zwar rechtlich möglich, allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen. Eine von NEOS eingebrachte Anfrage zu den Wohnungsvergaben soll nun Klarheit in die Sache bringen.
Dass im Gegensatz dazu über 300 Personen mit einem Einkommen von weniger als 1.000 Euro keine Wohnung erhielten, ist für die NEOS nicht nachvollziehbar. Es stelle sich also die Frage, ob die Wohnungsvergaberichtlinie tatsächlich die Einkommenssituation ausreichend berücksichtige. Vor allem aber, ob die Gemeinden diese auch umsetzen, und ob das Land seiner Kontrollpflicht nachkäme.
„Außerdem kommen für uns Zweifel auf, ob durch eine sich ändernde Gesellschaftsstruktur – Anstieg von Single- und Alleinerzieherhaushalten – und sich verändernde Wohnbedürfnisse der gemeinnützige Wohnbau überhaupt bedarfsgerechte Wohnungen bereitstellt, baut bzw. adaptiert“, kritisiert Matt dies momentane Situation.
Derzeitige Regelung bildet Lebensrealität nicht ab
Die Evaluierung zeigt auch die starke Gewichtung von Meldezeiten in einer Gemeinde. „Lange Meldezeiten sind natürlich aus Sicht der Gemeinden wünschenswert, entsprechen aber immer weniger der Lebensrealität vieler Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, die innerhalb der Regionen vielfach mobiler sein müssen“, zeigt NEOS-Landesabgeordneter Matt auf.
Gerade junge Menschen sind auf leistbare Wohnungen angewiesen. „Hier braucht es eine transparente und gerechte Vergabe von Sozialwohnungen, damit junge und alleinerziehende Vorarlbergerinnen und Vorarlberger auch eine Chance auf dem Wohnungsmarkt erhalten, und neue Richtlinien auch wirklich deren Realität abdecken“, so Matt.
Inwiefern das eigentliche Vorhaben regionaler Wohnungsvergaben vorangeschritten ist und wie regionale Vergaben anhand der Dringlichkeitsreihungen mit einer so starken Gewichtung auf Meldezeiten überhaupt möglich sein sollen, ist im Moment offen. Hier soll die NEOS-Anfrage Licht ins Dunkel bringen, damit konkrete Schritte gesetzt werden können.
(red)
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