Von Seff Dünser/NEUE
Die Oberländerin war 18 Jahre alt, als sie 2006 bei einem Unfall eine Querschnittlähmung erlitt. „Es hieß damals, ich würde nie wieder gehen können und sei für immer auf den Rollstuhl angewiesen“, sagte die mittlerweile 30-jährige Frau gestern vor Gericht. „Die Ärzte haben sich aber zum Glück getäuscht.“
Herabstufung
Denn schon seit einigen Jahren kann die ihren Körper zielstrebig trainierende Vorarlbergerin auf Krücken zumindest kurze Strecken gehen. Schon vor neun Jahren war sie nicht mehr zur Gänze auf den Rollstuhl angewiesen. Deshalb wurde bereits im Jahr 2010 ihr Pflegegeld von Stufe vier auf Stufe drei herabgesetzt, von monatlich 677 auf 451 Euro.
Nach 2016 war die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) aber nicht mehr bereit, ihr Pflegegeld der Stufe drei zu gewähren. Weil sich nach Ansicht der Sozialversicherung ihr Zustand weiter verbessert habe.
Dagegen hat die querschnittgelähmte Frau geklagt, mit Erfolg. In der gestrigen Verhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde ein bedingter Vergleich geschlossen. Demnach wird die PVA weiterhin Pflegegeld der Stufe drei auszahlen, rückwirkend seit 1.1.2017. Die gütliche Einigung kann noch bis 1. März für ungültig erklärt werden.
Ergänzende Verhandlung
In dem Sozialrechtsverfahren hatte Richterin Feyza Karagüzel zuvor bereits ein Urteil verfasst. Ihre Entscheidung sei mit dem nunmehrigen Vergleich identisch gewesen, merkte die Sozialrichterin an. Ihr von der PVA bekämpftes Urteil wurde am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) aufgehoben. Die Tiroler Berufungsrichter ordneten eine ergänzende Verhandlung in Feldkirch an, die gestern durchgeführt wurde.
Die Klägerin sagte am Freitag im Gerichtssaal, neurologisch habe sich ihr Zustand seit 2008 nicht mehr wesentlich gebessert. Der einzige Unterschied zur Pflegegeld-Einstufung von 2010 sei, dass sie dank ihrer durchs viele Training stärker gewordenen Muskulatur inzwischen länger stehen könne. Die 30-Jährige hat nach ihrem Unfall geheiratet, ein Studium absolviert und nun einen Beruf als leitende Angestellte in einem Unternehmen. Die Richterin sagte anerkennend, die Klägerein sei eine ehrgeizige junge Frau, die nicht im Rollstuhl leben wolle.
Die aus Tirol stammende Richterin korrigierte nur eine Aussage der Vorarlberger Klägerin leicht. Die Klägerin hatte gesagt, sie könne schon lange wieder laufen. Im Protokoll wurde laufen durch gehen ersetzt, um bei Tiroler OLG-Richtern nicht den Eindruck entstehen zu lassen, die Klägerin renne.
(red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.