Von Seff Dünser (NEUE)
Nach der Morddrohung vom Oktober 2018 habe er keine Angst gehabt, sondern sogar Panik, sagte das mutmaßliche Opfer. In schlaflosen Nächten sei er schweißgebadet aufgewacht, berichtete der 51-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn. Dafür erhält der anwaltlich von Olivia Lerch vertretene Geschäftsführer ein Teilschmerzengeld von 500 Euro. Der ohne Verteidiger erschienene Angeklagte akzeptierte gestern vor Gericht die Schadenersatzforderung.
Der mit sechs Vorstrafen belastete Angeklagte wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Nötigung zudem zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen.
Der 46-jährige Tschetschene hat nach Ansicht von Richterin Sonja Nachbaur im Gang eines Mehrparteienhauses zum 51-jährigen Hausbewohner gesagt, er solle verschwinden und sofort in seine Wohnung zurückgehen. Dabei hat der Arbeitslose nach den gerichtlichen Feststellungen dem 51-Jährigen mit einer Geste gedroht, ihm den Hals abzuschneiden.
Der Angeklagte bestritt die Halsabschneider-Geste. Der Tschetschene sagte, er habe dem Mann nur damit gedroht, ihm beim nächsten Mal in die Fresse zu schlagen. Aber auch damit wäre der Tatbestand der Nötigung erfüllt gewesen, merkte die Strafrichterin dazu an. Die Richterin ging von den Angaben der beiden Belastungszeugen aus, zu denen auch die Gattin des mutmaßlichen Opfers zählte. Der 51-Jährige gab zu Protokoll, er habe den Angeklagten lediglich gefragt, warum er im Gang derart laut schreie.
Der Zeuge erwirkte am Bezirksgericht Dornbirn eine einstweilige Verfügung, wonach der Angeklagte das Mehrparteienhaus, in dem seine Freundin wohnt, nicht mehr betreten darf. Der 51-Jährige hat zudem zum Kaufpreis von 3300 Euro eine schalldichte Wohnungstür bestellt.
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