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Vorarlberg: 36.000 Euro pro Tag - So funktioniert Schneeräumung

Schneeräumung in Dornbirn - Teuer und aufwändig.
Schneeräumung in Dornbirn - Teuer und aufwändig. ©Stadt Dornbirn
Dornbirn - Aufgrund der anhaltenden Schneefälle in Vorarlberg hat die Stadt Dornbirn am Samstag eine Aussendung zur Schneeräumung verschickt.
Schneeräumung in Dornbirn
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Wer räumt wann, wo und mit welcher Priorität? Schneeräumung ist an Wintertagen mit ausgiebigem Schneefall immer und für jeden Einzelnen ein Thema, im schlimmsten Fall sogar ein Problem. Die Stadt Dornbirn hat in einer aktuellen Aussendung sowohl Kosten, Prioritäten und Kapazitäten der Stadt als auch die Pflichten von Anrainern und Eigentümern aufgeführt.

Die Aussendung im Wortlaut

Der Wintereinbruch mit doch beachtlichen Schneefällen und Vereisungsgefahr fordert die Räumkommandos der Stadt Dornbirn. Dann sind die Mitarbeiter der Straßenmeisterei, sowie 14 private Unternehmen im Dauereinsatz. Ein Schneeräumungstag kostet die Stadt rund 36.000 Euro. Die Mitarbeiter sind bemüht, möglichst schnell und möglichst überall zu sein. Priorität haben die Hauptverkehrswege, Stadtbuslinien, Fuß- und Radwegverbindungen, Brücken Übergange und Unterführungen, sowie exponierte Gefahrenstellen. Es wird daher seitens der Stadt um Verständnis ersucht, dass nicht jeder Weg sofort geräumt werden kann. Gehsteige müssen vom Eigentümer des angrenzenden Grundstücks sicher und begehbar gemacht werden.

Die Eigentümer von Liegenschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gehsteige und Gehwege entlang ihrer gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu räumen und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Wenn kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden ist, gilt diese Pflicht für den Straßenrand in der Breite von 1m (Anrainerpflichten gemäß § 93 StVO). Die fallweise Gehsteigräumung durch den Winterdienst der Stadt Dornbirn erfolgt nur zur Unterstützung der Anrainer, befreit die Grundstückseigentümer aber nicht von ihren Anrainerpflichten. Als Liegenschaftseigentümer müssen Sie auch dafür sorgen, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern Ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Bitte beachten Sie, dass es nicht zulässig ist, Schnee vom Gehsteig auf der Straße oder auf Nachbargrundstücke zu deponieren.

Für Unfälle, die durch die Verletzung von Anrainerpflichten verursacht werden, haftet der Grundstückseigentümer.

14 in Dornbirn ansässige Frächter, Fuhrunternehmer und Baufirmen, die Mitarbeiter der Straßenmeisterei, des Werkhofes, des Forstbetriebes und der Sportstättenverwaltung – insgesamt 60 Mitarbeiter – sind bei Bedarf auch an Wochenenden und in den Nachtstunden im Dauereinsatz, um die Gemeindestraßen von den Schneemassen, soweit möglich, zu befreien. Neben den Straßen und Schutzwegen werden für die Fußgänger auch viele Gehsteige freiwillig und für die Anrainer kostenlos geräumt. Bei Starkschneefällen werden zusätzlich mit der Gemeindeeigenen Schneefräse und anderen Fräsen die Hauptverkehrsstraßen von den Schneemassen befreit.

(Red.)

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