Er ist 29, sie ein Jahr jünger und sie haben drei gemeinsame Kinder. Insgesamt ist die Frau vierfache Mutter, derzeit sind allerdings alle Kinder in einer sozialen Unterkunft untergebracht. Sie will ihr Leben „auf die Reihe kriegen“, deshalb werden die Kinder anderweitig betreut. Beiden wird vorgeworfen, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Dabei sollen auch die drei kleinen Kinder im Spiel gewesen sein.
Kleinkind mit Keks zu Hitlergruß verführt
Zum einen wirft die Anklage dem vierfach Vorbestraften vor, er habe mit seinen zwei kleinen Töchtern, die damals noch keine sieben Jahre alt waren, im Keller vor der Hakenkreuzfahne posiert. Die Mädchen hielten ebenfalls, so wie ihr Vater, den rechten Arm zum Hitlergruß in die Höhe. Die Mutter soll den Kleinsten, der ein oder zwei Jahre alt war, mit einem Keks verführt haben, ebenfalls seinen rechten Arm nach oben zu strecken. Dass dahinter zufällig eine Hakenkreuzfahne hing, sei ein „blöder Zufall“, so die Angeklagte. Die Geschworenen müssen am Schluss des Verfahrens beurteilen, was genau hinter den Vorwürfen steckt. Die Angeklagten bekennen sich nur teilweise geständig.
(Red.)
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