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Vorarlberg: 24 Monate Strafe und Amtsverlust für Ex-Personalchef

„Es wäre immer so weiter gegangen“, räumt der 57-Jährige vor Gericht ein.
„Es wäre immer so weiter gegangen“, räumt der 57-Jährige vor Gericht ein. ©Eckert/VOL.AT
„Es wäre immer so weiter gegangen“, räumt der 57-Jährige vor Gericht ein. Acht davon sind unbedingt, 91.000 Euro warten auf Rückzahlung

Von Christiane Ecker/VOL.AT

Der 57-Jährige Dornbirner zeigt sich reuig und geständig, mit seinen Malversationen der Stadt Dornbirn einen Schaden von rund 91.000 Euro zugefügt zu haben. Der Mann, der seit 38 Jahren bei der Stadt arbeitete und es zu einem hohen Posten geschafft hatte, gibt als Motiv an, dass er einfach auf zu großem Fuß lebte.

Es gab zwar keine exzessiven Partys oder auffallende Ausgaben, doch kostspielige Urlaube, teure Weine und einfach allgemein ein aufwendiger Lebensstil hätten eben gekostet, so der Angeklagte. Er verdiente zwar 4700 Euro, doch er kaufte auch eine Wohnung, die ein oder andere Ausgabe sei dazu gekommen, die Frau habe nicht gearbeitet, so hätte sich ein Schuldenberg von über 300.000 Euro angesammelt.

Konto gewechselt

Funktioniert hat die Masche so, dass der Mann, der eigentlich ein Spezialist für korrekte Abrechnungen im Amt war, verschiedenen Einrichtungen Rechnungen schickte. Rechnungen für Leistungen, welche die Stadt Dornbirn wirklich erbracht hatte. Das Geld wäre somit der Stadt zugestanden. Diese Einnahmen leitete der Mann um auf sein Privatkonto. „Das wäre immer so weiter gegangen, das ist richtig“, räumt er ein, dass er nicht aufgehört hätte, wenn die Bank nicht Anzeige erstattet hätte.

Irgendwann, so sein Gedankenkonstrukt, hätte er den Betrag refundieren wollen. Zu diesen krummen Touren kommt noch illegales „Gratisparken“ in der Parkgarage, doch das ist eher ein Nebenschauplatz. „Die Aussage, dass Sie kein Betrüger im klassischen Sinne seien ist falsch. Das ist der klassische Betrug schlechthin“, begründet die Vorsitzende des Schöffensenates den Schuldspruch.

Dass der 57-Jährige angeblich im Sinn hatte, den Schaden gut zu machen, sobald sein Sohn mit der Ausbildung fertig sei, helfe in keinster Weise weiter, denn diese Ausbildung hätte locker weitere sechs bis acht Jahre dauern können. So lange wäre die Stadt Dornbirn weiter geschädigt worden, hätte die misstrauisch gewordene Bank nicht Anzeige erstattet.

Amtsverlust ist zwingend

Nachdem der Mann insgesamt zu 24 Monaten, acht davon unbedingt, verurteilt wurde, ist ein Amtsverlust zwingend. Der ehemalige Personalamtsleiter hatte gebeten, weiter für die Stadt arbeiten zu dürfen, nachdem er nach dem Auffliegen der Sache suspendiert worden war. Doch das sei auch aus generalpräventiven Gründen nicht anstrebenswert, so der Senat.

Mildernd wurden die bisherige Unbescholtenheit sowie das Geständnis gewertet. Dass der Angeklagte inzwischen nicht einmal einen kleinen Betrag zurückgezahlt hat, sorgte beim Senat für einen bitteren Beigeschmack. Den Schaden muss der Mann wieder gut machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(red)

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