Von Christiane Eckert
Der junge Mann hat drei Vorstrafen, Einbruch, gefährliche Drohung, Nötigung. 13 Monate hat er noch an Bewährungsstrafen offen. Dennoch ist fraglich, ob er für die Tat, die ihm die Staatsanwaltschaft Feldkirch vorwirft, verantwortlich ist. Im Juli diesen Jahres wurde eine an einem Trampolin festgebundene Katze in einem Lustenauer Garten gerade noch rechtzeitig von ihren Besitzern gefunden. Sie hatte eine Schnur um den Hals gewickelt und fest zugeknotet, mit dieser Schnur war sie am Trampolin verwickelt. Sie war nicht mehr bei Bewusstsein, als sie von den Besitzern befreit wurde, konnte aber gerettet werden.
Widersprüchliche Geschichte
Der junge Mann, der selbst einen Hund hat und zwei Katzen besaß, erzählt eine Geschichte, die ganz plausibel klingt, dennoch gibt es etliche Widersprüche. Er sagt, dass er die Katzenschreie gehört und ihr helfen habe wollen. Als ihn dann die Besitzer „erwischten“, sei ihm mit seinen Vorstrafen klar geworden, in welch dummer Situation er sich befindet. Er habe kooperiert und versucht, alles zu erklären. Die zwei gestandenen Lustenauer, Vater und Sohn hätten ihm aber in der Hitze des Gefechts keine Möglichkeit gegeben, so der junge Mann. „Diese Anklage ist auf Sand gebaut“, plädiert Verteidiger Clemens Haller für Freispruch. Wegen einer noch ausständigen Zeugin musste der Prozess vertagt werden.
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