Am Landesgericht Feldkirch beschäftigt ein Fall von fortgesetzter Gewaltausübung wieder einmal die Justiz. Eine alkoholkranke Frau wirft ihrem 55-jährigem Lebensgefährten vor, er habe sie mit Fäusten auf den Kopf geschlagen, sie mit zwei Brotmessern verletzt und ihr das Handy ins Gesicht geworfen. Der mehrfach Vorbestrafte, der mit der Frau seit 16 Jahren zusammen ist, gibt nur die Sache mit dem Handy zu und dafür hat er eine Rechtfertigung.
Über „Haberer“ verärgert
Seine Freundin habe eine SMS bekommen. „Bist Du geil? Ich habe einen Sechserträger Bier zuhause“, habe irgend ein „Haberer“ geschrieben, so der Angeklagte. Das habe ihn geärgert, deshalb habe er ihr das Handy nachgeworfen. Sie sei neidisch, weil er einen Job habe und sie nicht, behauptet er, das Motiv für die, wie er sagt „falschen“ Anschuldigungen zu kennen. Auch Verteidiger Cloemens Ender ist sicher, dass die Zeugin alles „richtig stellen“ werde. Doch erst einmal muss sie vor Gericht erscheinen. Der Ladung zum ersten Prozess ist sie jedenfalls nicht gefolgt.
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