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Vorarlberg: Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben keine Probleme mit Kopftuch

Bei Dienstnehmern im öffentlichen Dienst stößt die Diskussion um eine Kopftuchverbot in eben diesem für Unverständnis.
Bei Dienstnehmern im öffentlichen Dienst stößt die Diskussion um eine Kopftuchverbot in eben diesem für Unverständnis. ©Frank Rumpenhorst/dpa
Die Diskussion über ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst ebbt in Vorarlberg nicht ab. Während auf politischer Ebene ein Schlagabtausch statt findet, herrscht im Dienstnehmersektor Unverständnis.

Zwar gebe es auch im öffentlichen Dienst immer mehr muslimische Arbeitnehmerinnen, die bei der Arbeit ein Kopftuch tragen, Probleme habe er aber diesbezüglich noch nicht feststellen können, sagt Eugen Lampert, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) gegenüber dem “ORF Vorarlberg”.

Umso erstaunter reagiert Lampert auf die an der Gewerkschaft vorbei geführten Diskussion über ein Kopftuchverbot. “Als Vertreter des öffentlichen Dienstes ist dieses an uns überhaupt noch nicht herangetragen worden.”

Justiz arbeitet an Richtlinien

Der Justizbereich geht der politischen Diskussion derweil voraus: Laut Yvonne Summer, Sprecherin der Vorarlberger Richtervereinigung, werde derzeit an Richtlinien für den Umgang mit religiösen Symbolen gearbeitet. Dabei beschränke man sich, anders als in der politischen Diskussion, jedoch nicht nur auf das Kopftuch. Dieses sei nur eines von vielen religiösen Symbolen, zumal es im Vorarlberger Justizbereich noch nie ein Problem mit Mitarbeiterinnen mit Kopftuch gegeben habe.

Auch an den Landeskrankenhäusern in Vorarlberg kann Gerald Fleisch, Geschäftsführer der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft, keine Probleme feststellen. Ganz im Gegenteil: Muslimische Mitarbeiterinnen, ob mit oder ohne Kopftuch, seien allseits geschätzt und leisteten hervorragende Arbeit.

Probleme im hoheitlichen Dienst

Lediglich in einem Bereich sehe der Gewerkschafter ein Problem in der Zurschaustellung jeglicher religiöser Symbolik: Der hoheitliche Dienst, zu dem etwa die uniformierte Polizei gehört. Es könne nicht sein, dass durch ein religiöses Symbol der Eindruck entstehe, dass Objektivität und Unvoreingenommenheit bei Beamten nicht mehr bestehe. Hier würden jedoch durch Bekleidungs- und Uniformierungsvorschriften ausreichende Maßnahmen ergriffen.

Seit Integrationsminister Sebastian Kurz auf Vorschlag von Regierungsberater Heinz Faßmann ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst zur Diskussion gebracht hat, schlagen die Wellen hoch. Landeshauptmann Markus Wallner kündigte an, über ein Verbot in Vorarlberg nachzudenken. Die Reaktion folgte prompt: Die Initiative Muslime gegen Antisemitismus und Juden gegen Islamfeindlichkeit kritisierte den Landeshauptmann.

(red)

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