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Vor Gericht

Im Rausch schlug 25-Jähriger Glasscheibe ein - zu Geldstrafe verurteilt. Es war eine durchzechte Nacht, danach dämmerten die Burschen in einer ruhigen Ecke in der Nähe der Karrenseilbahn vor sich hin.

Plötzlich erwachte der 25-Jährige. Seine Kollegen waren mittlerweile verschwunden. Da stand er auf und ließ seinen Zorn an der Dame in hautfarbener Unterwäsche aus. Heute tut ihm die Sache leid. Die beschädigte Glasscheibe will er so schnell wie möglich der Karrenseilbahn zurückerstatten. Der junge Mann, der seinen Job an den Nagel hängte und statt dessen lieber CDs auflegt, hatte Pech. Eine Polizeistreife ertappte ihn auf frischer Tat. “Für diese blöde Geschichte beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre”, redet Richter Wilfried Marte dem Burschen ins Gewissen. “Es tut mir leid, das ist sonst nicht meine Art”, antwortet dieser höflich. Für diesen versuchten Einbruchsdiebstahl muss er 200 Euro berappen, das Gericht ging davon aus, dass der Mann das Unterwäsche-Plakat mitgehen lassen wollte. 400 Euro wurden auf Bewährung ausgesprochen. Dazu kommen 50 Euro für die Glasscheibe plus Prozesskosten.

Schulden abstottern
“Ich werde meine Schulden abstottern”, verspricht der junge Mann, der von zuhause ausgerissen und nach eigener Aussage “auf der Durchreise” ist. Eine offene Telefonrechnung in der Höhe von 2000 Euro wartet ebenfalls noch auf Bezahlung. Den Schuldspruch sieht er ein, die Strafe akzeptiert er. Staatsanwalt Manfred Melchhammer gab keine Erklärung ab.

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