Von Seff Dünser/NEUE
Der Vortest bei der polizeilichen Verkehrskontrolle am Nachmittag ergab 0,84 Promille. Danach wurde der Autofahrer nach den gerichtlichen Feststellungen vom Polizisten darüber belehrt, dass er in den nächsten 15 Minuten bis zum Alkomattest nichts in den Mund nehmen dürfe. Kurz darauf wurde der Fahrzeuglenker dabei erwischt, dass er ein Blatt eines Erlen- oder Haselnussstrauchs kaute.
Als verweigert gewertet
Daraufhin wurde der vorgesehene Alkomattest nicht durchgeführt und als verweigert gewertet. Zu Recht, wie jetzt nach der BH Bregenz und dem Vorarlberger Landesverwaltungsgericht in dritter und letzter Instanz auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden hat. Daher hat der beschuldigte Vorarlberger als BH-Geldstrafe für den verweigerten Alkomattest 1600 Euro zu bezahlen. Zudem wurde ihm der Führerschein für eine bestimmte Zeit entzogen.
Am Verwaltungsgerichtshof wurde nun die außerordentliche Revision des Vorarlbergers gegen das Erkenntnis des Bregenzer Landesverwaltungsgerichts zurückgewiesen. Die Wiener Höchstrichter bestätigten, dass das Verhalten des ein Strauchblatt kauenden Pkw-Lenkers nach dem Gesetz eine Verweigerung des Alkomattests dargestellt habe. Denn mit dem Kauen des grünen Blatts während der Wartefrist habe er gegen die gesetzlich festgelegten Vorbedingungen für einen Alkomattest verstoßen. Weil dadurch, dass er entgegen den Vorschriften etwas in den Mund genommen habe, ein Messergebnis verfälscht werden könnte.
Verfälschung
Der Beschuldigte berief sich auf ein privates Gutachten, wonach durch das Kauen des Strauchblatts das Messergebnis nicht verfälscht werden könne. Dazu wurde bemängelt, dass kein Sachverständiger beigezogen wurde. Ein Gutachten sei nicht erforderlich, konterten VwGH-Richter. Weil die Feststellung genüge, dass der Verkehrsteilnehmer ein vorschriftswidriges Verhalten gesetzt habe, das theoretisch zu einer Verfälschung führen könne.
(Red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.