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Von Verhetzung freigesprochen

Ein provokanter Beitrag in einem Internet-Forum brachte einem türkischstämmigen Lustenauer eine Anklage ein. Am Dienstag wurde der 32-Jährige vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen.

Als der Schlosser aus Lustenau sich im Jänner an seinen PC setzte um im Internet zu plaudern, ahnte er nicht, dass ihm das saloppe Hin und Her eine Anklage wegen Verhetzung bescheren würde. Wie üblich tauschten mehrere User ihre Meinungen, Thema waren die gehäuften Raubüberfälle und die Beteiligung junger Türken in Lustenau. Die Emotionen kochten hoch, es gab Stammtische, Leserbriefe, mehr oder weniger sinnvolle Meinungsäußerungen in Foren und massenhaft Pöbeleien gegen Türken. Irgendwann wurde es dem Schlosser, der aus einer türkischen Familie stammt und eingebürgert ist, zuviel. Er wollte seinen anonymen Gegenüber einen Spiegel vorhalten.

Gemüt erhitzt

Zynisch konterte er mit den Worten: „Warum machen wir es nicht wie damals der Adolf mit den Juden? Dann hätten wir nur noch waschechte Lustenauer, keine Kärntner, keine Steirer, keine Ausländer.“ Diese Wortmeldung erhitzte wiederum das Gemüt eines anderen Users, der den Kommentar prompt an die Sicherheitsdirektion weiterleitete. Es kam zur Anzeige und zur Anklage mit einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren. „Mein Mandant wollte an die Schrecken der Vergangenheit erinnern und niemanden aufhetzen“, erklärt Verteidiger Ralph Vetter die Absichten seines Mandanten. Richter Norbert Melter glaubt dem Mann, der nun nicht mehr so häufig im Internet plaudert. Mit einem Freispruch hat der Schlosser gerechnet. „Ich habe ja wirklich nichts Unrechtes getan“, beteuert er nochmals. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Sensibler Bereich“

Für Richter Norbert Melter war der Fall nach zehn Minuten Verhandlung klar – der Mann ist unschuldig. Anzeigen, die in irgendeiner Form mit Rassismus zu tun haben, schaffen es meist bis zur Verhandlung, selten werden Verfahren eingestellt.

Der leitende Staatsanwalt Franz Pflanzner begründet das folgendermaßen: „Wir legen hier einen sehr strengen Maßstab an. Auch wenn der Beschuldigte bereits vor der Polizei ausgesagt hat, was er in der Hauptverhandlung nur mehr wiederholt – uns ist wichtig, dass sich der Richter persönlich einen Eindruck vom Beschuldigten machen kann. Verstöße gegen das Verbotsgesetz oder Verhetzung betreffen sensible Bereiche.“

Info-Box: Verhetzung

  • Wer öffentlich gegen eine Rasse, Volk, Volksstamm, Religion… hetzt oder diese in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
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