Der Mann war beschuldigt, im Sommer dieses Jahres in Bregenz eine damalige Mitbewohnerin des Kolpinghauses zum Sex gezwungen zu haben. Das Gericht sah beim angeblichen Opfer zu viele Widersprüche und glaubte somit den Angaben des Mannes. Die Staatsanwaltschaft gab einen Rechtsmittelverzicht ab, somit ist die Entscheidung rechtskräftig. Für Verteidigerin Olivia Lerch und ihren Mandanten heißt es somit aufatmen, der Freispruch ist fix.
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