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Von Vergewaltigung freigesprochen

Dass es im vergangenen Herbst frühmorgens vor dem Schrunser Lokal „Einbahn" zu wilden Szenen gekommen ist, steht fest. DOch das Opfer verstrickte sich in Widersprüche.

Doch wie der als Vergewaltigung angeklagte Sachverhalt genau abgelaufen ist, darüber gehen die Aussagen von Angeklagtem und Opfer auseinander. Beide waren so stark alkoholisiert, dass sie kaum mehr gehen konnten. Die 38-jährige Montafonerin hatte zusätzlich stark wirkende Medikamente intus. Diese Arzneien muss die Frühpensionistin wegen ihrer schweren Krankheit einnehmen, in Verbindung mit Alkohol ergeben sie eine Mischung, welche die Erinnerung trübt.

Konkret und glaubhaft hingegen die Aussage des Taxilenkers, welcher die Montafonerin abholen wollte. Als er mit seinem Wagen um die Ecke bog, lag der 35-jährige Kranfahrer auf der Frau und hielt ihr den Mund zu. „Die Frau zappelte wie ein Käfer”, so der Taxilenker. Dann schupfte der Bauarbeiter die Taumelnde in Richtung Taxi und lallte: „Da hast Du sie” und trottete davon. Auch der Kranfahrer hatte an jenem abend anständig geladen. Neben Schnaps und Bier hatte der gebürtige Salzburger an die zehn „Cola Weiß” konsumiert.

Vor Gericht verwickelt sich die Frühpensionistin immer wieder in Widersprüche, wichtige Dinge schildert sie anders, andere hat sie gar nicht wahrgenommen. Dass die Version des Kranfahrers auch nicht so ganz stimmen kann, zeigt die Aussage des Taxilenkers. Dem Gericht bleibt nichts anderes als den Angeklagten freizusprechen. „Man kann einen Menschen nicht verurteilen, wenn es so viele Ungereimtheiten gibt”, schließt Richter Peter Mück das Verfahren.

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